Kantonsrat ZG Zuger Kantonsrat lehnt Wein- und Bierverkauf an Automaten ab

we, sda

27.1.2022 - 14:11

Praktisch jede technische Vorrichtung zur Alterskontrolle könne ausgehebelt werden, argumentierte die Regierung.
Praktisch jede technische Vorrichtung zur Alterskontrolle könne ausgehebelt werden, argumentierte die Regierung.
Keystone

Im Kanton Zug kann auch künftig kein Wein und kein Bier an Automaten gekauft werden. Das Parlament hat am Donnerstag den Teil einer Motion abgelehnt, welcher die Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Automaten hätte ermöglichen sollen.

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Damit folgte der Rat mit 44 zu 19 Stimmen dem Antrag der Regierung und erklärte die FDP-Motion teilerheblich. Dem Teil der Motion, welcher verlangt, das Verbot der Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Betrunkene aufzuheben, stimmte er zu.

«In Bezug auf die Eigenverantwortung von Erwachsenen macht es Sinn, das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke an Betrunkene aufzuheben», sagte Mirjam Arnold (Mitte). Erwachsenen Personen könne es zugemutet werden, ihren Alkoholkonsum selbst zu steuern, eine Bevormundung durch den Staat sei nicht notwendig.

SVP für Erheblichkeitserklärung

Von den Argumenten der Regierung liess sich schliesslich auch die FDP-Fraktion, welche die Motion eingereicht hatte, überzeugen. So plädierte am Ende nur noch die SVP für die volle Erheblichkeitserklärung. Esther Monney sagte zur Idee, Alkohol an Automaten zu verkaufen: «Im Sinne einer liberalen Marktwirtschaft sehen wir hier keine Hindernisse, sofern der Jugendschutz eingehalten wird.»

Die Regierung begründete ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Verkauf von Alkohol an Automaten gerade mit dem Jugendschutz. Praktisch jede technische Vorrichtung zur Alterskontrolle könne ausgehebelt werden. Rainer Leemann (FDP) sagte, das Misstrauen gegenüber der neuen Technologie finde er schade.

Selbst wenn die Automaten mit der elektronischen Identitätskontrolle wie bei Zigarettenautomaten ausgestattet würden, liesse sich dieses Hindernis beispielsweise umgehen, indem in einer Gruppe von Jugendlichen eine bereits volljährige Person die alkoholhaltigen Getränke am Automaten für die gesamte Gruppe kaufe, argumentierte die Regierung.