Der bürgerlich dominierte Zuger Kantonsrat bleibt dabei: Der Denkmalschutz wird gelockert. Er hat in der zweiten Lesung vom Donnerstag definitiv entschieden, die Denkmalkommission abzuschaffen. Zudem werden die Kriterien für eine Unterschutzstellung erhöht.
Das Fachwissen der Denkmalkommission ist im Kanton Zug künftig nicht mehr gefragt: Der Kantonsrat hat in der zweiten Lesung definitiv entschieden, das Gremium einzusparen. Das Parlament folgte damit dem Antrag der Regierung, welche mit der Abschaffung vor allem mehr Effizienz in den Denkmalschutz bringen will.
Würden die Entscheide ausschliesslich verwaltungsintern getroffen, gehe es schneller. Beim Kanton gebe es heute genügend Fachwissen, um die richtigen Entscheide zu treffen. Die linke Seite hatte sich auch in der zweiten Lesung vergeblich gegen die Abschaffung gewehrt.
Die kantonale Denkmalkommission berät die Verwaltung bei der Frage, ob ein Gebäude schützenswert ist oder nicht. Einsitz haben dort Vertreter von Heimatschutz, Hauseigentümerverband, Bauernverband und den Gemeinden. Gewählt werden die Mitglieder vom Regierungsrat.
Opfer des Baubooms
Keine Chance hatte die linke Seite auch bei den Kriterien für eine Unterschutzstellung: Der Rat entschied definitiv, dass Objekte nur noch dann geschützt werden, wenn sie einen "äusserst hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert" haben.
Zudem müssen für eine Unterschutzstellung zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein. Bisher war erst ein "grosser wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlichen Wert" Voraussetzung.
Diese sprachlichen Feinheiten stellen für die linke Ratsseite sowie für Heimatschützer einen Freipass zur Zerstörung der baulichen Heimat dar. Sie fürchten, dass nur noch wenige Gebäude unter Schutz gestellt werden und noch mehr Zuger Geschichte dem Bauboom zum Opfer fällt.
Mehr Rechte für Hausbesitzer
Eine kleine Abweichung gegenüber der ersten Lesung gibt es bei der 70-Jahre-Regel. Der Rat hatte damals entschieden, dass Objekte, die jünger als 70 Jahre sind, nicht gegen den Willen der Eigentümer unter Schutz gestellt werden können.
Will ein Hausbesitzer also lieber abreissen statt bewahren, so hat er nach Ansicht der bürgerlichen Mehrheit das Recht dazu. Dem Regierungsrat ging diese Regel zu weit. In der zweiten Lesung gab es eine kleine Annäherung: Neu wird dem Besitzer das Abreissen verboten, falls das Haus im Bundes-Inventar der Kulturgüter von regionaler oder nationaler Bedeutung ist. Ist das Haus dort allerdings nicht aufgeführt, können die Bagger auffahren.
Volk dürfte das letzte Wort haben
SP und ALG, deren Anträge durchwegs bachab gingen, stellten am Schluss der Debatte Antrag auf ein Behördenreferendum. Dieses hätte dazu geführt, dass die Vorlage direkt dem Volk vorgelegt worden wäre. Doch das nötige Quorum von einem Drittel der Stimmen wurde nicht erreicht. Statt 27 Ratsmitglieder waren nur 23 dafür.
Trotzdem zeichnet sich ab, dass das Stimmvolk über die umstrittenen Lockerungen beim Denkmalschutz entscheiden dürfte. Die Fachverbände, die in der nun abgeschafften Denkmalkommission vertreten waren, kündigten bereits zu einem früheren Zeitpunkt das Referendum an, sollte der Kantonsrat seine Meinung nicht ändern.
Weil er dies nun auch in der zweiten Lesung nicht getan hat, dürften die Verbände das Referendum lancieren. Für das Zustandekommen sind 1500 Unterschriften nötig.
Zurück zur Startseite