Denkmalschutz Zuger Kantonsrat lockert den Heimatschutz - Referendum in Aussicht

SDA

25.10.2018 - 12:11

Der Zuger Kantonsrat schraubt am Denkmalschutz: Er hat am Donnerstag in erster Lesung entschieden, die Denkmalkommission abzuschaffen. Zudem sollen nur noch Objekte geschützt werden, die einen "äusserst hohen wissenschaftlichen Wert" haben. Linke und Heimatschützer fürchten, dass nun noch mehr Zuger Geschichte dem Bauboom zum Opfer fällt.

Die kantonale Denkmalkommission berät die Verwaltung bei der Frage, ob ein Gebäude schützenswert ist oder nicht. Einsitz haben dort Vertreter von Heimatschutz, Hauseigentümerverband, Bauernverband und den Gemeinden. Gewählt werden die Mitglieder vom Regierungsrat.

Künftig ist dieses Fachwissen aber nicht mehr gefragt: Der bürgerlich dominierte Kantonsrat hat mit 44 zu 27 Stimmen beschlossen, die Kommission einzusparen. Das Parlament folgte damit dem Antrag der Regierung, welche mit der Abschaffung vor allem mehr Effizienz in den Denkmalschutz bringen will.

Würden die Entscheide ausschliesslich verwaltungsintern getroffen, gehe es schneller, so die Haltung der Regierung. Beim Kanton gebe es heute genügend Fachwissen, um die richtigen Entscheide zu treffen. Ein Expertengremium sei dafür nicht mehr nötig.

Weniger Schutz für jüngere Bauwerke

Weiter entschied der Rat, dass Objekte nur noch dann zwingend geschützt werden müssen, wenn sie einen "äusserst hohen wissenschaftlichen Wert" haben. Bisher war lediglich ein "grosser wissenschaftlicher Wert" Voraussetzung dafür.

Für den Sprecher der GLP ist diese sprachliche Feinheit "geradezu eine Einladung, unsere bauliche Heimat zu zerstören". Der Rat müsse dringend seine kulturhistorische Verantwortung wahrnehmen, appellierte er an die Ratsrechte - jedoch erfolglos. Mit 45 zu 26 Stimmen wurde die Änderung ins Gesetz aufgenommen.

Eine weitere Lockerung des Denkmalschutzes betrifft jüngere Gebäude: Der Rat entschied, dass Objekte, die jünger als 70 Jahre sind, nicht mehr gegen den Willen der Eigentümer unter Schutz gestellt werden können. Will ein Hausbesitzer also lieber abreissen statt bewahren, soll ihm das künftig erlaubt werden.

Abrisswelle befürchtet

Dies ging auch der Regierung zu weit. "Es gibt auch jüngere Bauwerke, die schützenswert sind", sagte ALG-Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard. "Diese 70-Jahre-Regelung würde zu einer Abrisswelle führen." Der Rat entschied jedoch mit 42 zu 26 gegen die Haltung des Regierungsrates und lockerte den Schutz.

Definitiv sind die Änderungen zwar noch nicht. Die zweite Lesung findet erst in einigen Wochen statt. Schon jetzt ist jedoch klar, dass die Entscheide des Kantonsrat ein Nachspiel haben dürften.

Die Fachverbände, die in der nun abgeschafften Denkmalkommission vertreten waren, kündigten bereits zu einem früheren Zeitpunkt an, das Referendum zu ergreifen - sofern der Rat auch bei der zweiten Lesung dabeibleibt. Kommen die nötigen Unterschriften zusammen, hätte dann das Volk das letzte Wort.

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