Kantonsrat ZG Zuger Parlament stellt sich hinter Härtefall-Gelder

we, sda

26.11.2020 - 17:57

Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) präsentierte die Härtefallmassnahmen am Donnertag im Parlament. (Archivbild)
Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) präsentierte die Härtefallmassnahmen am Donnertag im Parlament. (Archivbild)
SDA

Der Kanton Zug soll 66,1 Millionen Franken bereitstellen, um Firmen zu helfen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Das Parlament würdigte am Donnerstag die von der Regierung vorgeschlagenen Härtefall-Massnahmen positiv.

Von den 66,1 Millionen Franken sollen sechs Millionen Franken für nicht rückzahlbare Darlehen verwendet werden, der Rest für rückzahlbare. Ein Härtefall bedeutet, dass der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.

Eine aussergewöhnliche Lage erfordere aussergewöhnliche Lösungen, sagte CVP-Kantonsrat Patrick Iten. Ein solches Tempo könne aber auch Risiken mit sich bringen. Er rief dazu auf, sorgfältig mit den Steuergeldern umzugehen, um Missbrauch zu vermeiden.

Karl Nussbaumer sagte, die SVP-Fraktion stelle sich «voll und ganz» hinter die Regierung. Sie sei froh, dass die Regierung so schnell gehandelt habe. Unternehmen, welche die Hilfe wirklich nötig hätten, soll geholfen werden. Das «zielgerichtete Vorgehen» der Regierung begrüsse auch die FDP-Fraktion, sagte Michael Arnold.

Auch die ALG sprach sich dafür aus. Die SP-Fraktion wünschte sich «weniger Darlehen und mehr A-fonds-perdu-Beiträge», wie Alois Gössi sagte.

Rückwirkend in Kraft setzen

Es sei eine leidvolle Zeit, sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP). Klar sei auch, dass nicht allen Unternehmen geholfen werden könne. Auf jeden Fall müsse die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens gegeben sein, betonte Tännler. Die bestehenden Hürden diesbezüglich würden beibehalten.

Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet am 17. Dezember statt. Um eine rasche Hilfe sicherzustellen, sollen die Regelungen dann rückwirkend auf den 1. Dezember in Kraft treten.

Zurück zur Startseite