Kantonale Abstimmung ZG Zuger regeln die Mehrwertabgabe bei Ein-, Um- und Aufzonungen

SDA

19.5.2019 - 13:34

Das Zuger Stimmvolk regelte am Sonntag die Mehrwertabgabe bei Um-, Ein- und Aufzonungen.
Das Zuger Stimmvolk regelte am Sonntag die Mehrwertabgabe bei Um-, Ein- und Aufzonungen.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Zug führt bei Ein-, Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent ein. Das Stimmvolk hat das das revidierte Planungs- und Baugesetz genehmigt und auch den Weg geebnet für das Ende des Einzonungsstopps.

Das Gesetzt passierte am Sonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 67 Prozent. 22'793 Personen legten ein Ja in die Urne, 11'149 ein Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 45 Prozent.

Mit dem revidierten Planungs- und Baugesetz (PBG) führt der Kanton Zug eine Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen und eine Mindestabgabe bei Um- und Aufzonungen ein. Die Abgabe beträgt 20 Prozent des Mehrwerts.

Nach dem Ja zum PBG wird im Kanton auch der Einzonungsstopp aufgehoben. Diesen hatte der Bundesrat für Zug und vier weitere Kantone erlassen, weil sie ihre Bestimmungen nicht bis am 1. Mai an das revidierte Raumplanungsgesetz angepasst hatten. Im Falle von Zug stand schon Anfang April fest, dass der Kanton die Frist verpassen würde, weil die Abstimmung über das Gesetz erst Mitte Mai stattfand.

Zur Abstimmung kam es, weil 27 Mitglieder des Kantonsrats das Behördenreferendum gegen die umstrittene Vorlage ergriffen hatten. Die Alternative – die Grünen und die SP forderten, dass Investoren mehr an den Staat abliefern, die SVP wollte lieber gar keine Abgabe. Das Parlament hatte das revidierte Bau- und Planungsgesetz mit 36 Ja zu 23 Nein-Stimmen angenommen. Auch der Regierungsrat empfahl ein Ja.

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