Zentralschweiz Zuger Regierung sieht sich bei Kooperation der Spitäler bestärkt

kad, sda

20.1.2023 - 17:52

Die Hirslanden Andreasklinik in Cham und das Zuger Kantonsspital wollen bei den Notfällen stärker zusammenarbeiten. (Archivbild)
Die Hirslanden Andreasklinik in Cham und das Zuger Kantonsspital wollen bei den Notfällen stärker zusammenarbeiten. (Archivbild)
Keystone

Die Mitteilung vom Donnerstag sorgte für Stirnrunzeln: Das Zuger Kantonsspital und die Hirslanden Andreasklinik wollen im Notfallbereich enger zusammenarbeiten. Die Klinik kämpft derzeit gerichtlich um den Auftrag der Notfallversorgung. Der Kanton sieht sich bestärkt.

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«Erfolgreiches Notfallmanagement zum Jahreswechsel mit gemeinsamer Planung»: Unter diesem Titel lobten das Kantonsspital und die Andreasklinik die Zusammenarbeit bei der medizinischen Notfallversorgung, dank der im Dezember 2022 eine Rekordzahl von Notfällen behandelt worden sei. «Die Kooperation zwischen den beiden Spitälern soll weiter ausgebaut werden», heisst es ferner.

Das lässt Aufhorchen. Denn die Notfallstation der Andreasklinik ist umstritten. Der Zuger Regierungsrat will die medizinische Grundversorgung im Kanton konzentrieren und hat dazu die Spitalliste angepasst. Ab 2023 soll nur noch das Kantonsspital in Baar den Grund- und Notfallversorgungsauftrag haben, der Andreasklinik in Cham würden Wahleingriffe und einfache Notfälle verbleiben.

Ende Dezember gab die Hirslanden-Gruppe, zu der die Andreasklinik gehört, bekannt, dass sie gegen den Entscheid der Regierung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht habe. Sie begründet dies damit, dass der Entscheid des Kantons rechtswidrig sei und dass die Andreasklinik in vielen Bereichen, in denen ihr der Leistungsauftrag entzogen werden solle, versorgungsrelevant sei.

An Status Quo orientiert

Auf Anfrage bei den beiden Spitälern hiess es, die bisherige Spitalliste gelte weiter, solange kein Gerichtsurteil vorliege. Damit stehe einer verstärkten Kooperation «aktuell und bis auf weiteres nichts im Weg». Neben der verstärkten Absprache und Planung könnten künftig auch Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten ausgetauscht werden.

Das von den beiden Spitälern beschriebene Vorgehen entspreche genau dem, was der Regierungsrat mit der neuen Spitalliste anstrebe, hiess es am Freitag bei der Gesundheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Demnach sollen schwere Notfälle nur noch im Kantonsspital behandelt werden, leichte und ambulante dagegen auch in der Andreasklinik.

Anders sieht das freilich die Andreasklinik. Sie wolle weiterhin uneingeschränkt mit dem Leistungsauftrag in der Grund- und Notfallversorgung tätig sein, teilte sie auf Anfrage mit. Die von der Gesundheitsdirektion beabsichtigte Konzentration sei nicht bedarfsgerecht.