Publikationen Zuger Regierung will nicht zurück zum gedruckten Amtsblatt

we, sda

20.11.2023 - 11:35

Seit 2023 erscheinen die amtlichen Meldungen des Kantons und der Gemeinden des Kantons Zug über die E-Amtsblatt-Website www.amtsblatt.zg.ch.
Seit 2023 erscheinen die amtlichen Meldungen des Kantons und der Gemeinden des Kantons Zug über die E-Amtsblatt-Website www.amtsblatt.zg.ch.
Keystone

Die Zuger Regierung will das gedruckte Amtsblatt nicht wiedereinführen. Sie lehnt ein überparteiliches Postulat ab, welches fordert, das blaue Publikationsorgan wieder zu drucken.

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Seit 2023 erscheint das Zuger Amtsblatt in digitaler Form. Die wöchentlichen Printausgaben liegen jeweils bei den Einwohnergemeinden auf. Dies hatte der Kantonsrat 2021 beschlossen. Dass das «jedem Zuger vertraute Amtsblatt» nach über 120 Jahren verschwand, habe in breiten Teilen der Bevölkerung grossen Unmut ausgelöst, schreiben die Kantonsrätinnen und Kantonsräte von links bis rechts im Postulat.

Nun fordern sie die Wiedereinführung der gedruckten Form des Zuger Amtsblatts. In seiner neuen Form finde das Amtsblatt in der Bevölkerung keinen Anklang, schreiben sie im Postulat. Dass das sogenannte P-Amtsblatt auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung abgeholt werden müsse, sei «eine Zumutung» und die Qualität dieser Scheinlösung sei «unterirdisch schlecht».

Sie fordern die Regierung auf, eine öffentliche Ausschreibung zu machen zur Suche eines Unternehmens, welches ein Papier-Amtsblatt mit Marktblatt und der Möglichkeit für Gemeinden, Vereine und Non-Profit-Organisationen kostenlos Veranstaltungen zu publizieren, herausgibt.

Nicht mehr «zeitgemäss»

Die Regierung spricht sich dagegen aus, wie aus der am Montag veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Sie stört sich daran, dass ein früherer Entscheid des Parlaments ausgehebelt werden soll.

Zudem dürfte es bei den im Postulat geforderten Rahmenbedingungen laut Regierung unwahrscheinlich sein, jemanden zu finden, der auf eigenes finanzielles Risiko ein P-Amtsblatt mit dem amtlichen Teil sowie einem Marktblatt herausgebe und dabei Inserate betreffend Veranstaltungen von 40 Einwohner- Bürger-, Kirch- und Korporationsgemeinden, zahlreichen Vereinen und Non-Profit-Organisationen kostenlos publiziere.

Aus rechtlichen Gründen müssten zudem alle Publikationen im nichtamtlichen Teil vorgängig in einer Redaktion gesichtet und danach freigegeben werden. Die Produktion, die Herausgabe und der Vertrieb eines Amtsblatts im früher praktizierten Rahmen seien kostenintensiv, schreibt die Regierung. Der Ertrag aus Inseraten des nichtamtlichen Teils vermöge den Aufwand kaum zu decken. Und: Ein Marktblatt sei offensichtlich nicht mehr zeitgemäss.