Sexuelle Orientierung Zuger Regierungsrat für Verbot von Konversionsmassnahmen

rl, sda

24.4.2023 - 12:13

Die Zuger Kantonsrätin Tabea Zimmerann Gibson (ALG) setzt sich für ein Verbot von Konversionsmassnahmen ein. (Archivaufnahme)
Die Zuger Kantonsrätin Tabea Zimmerann Gibson (ALG) setzt sich für ein Verbot von Konversionsmassnahmen ein. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Zuger Regierungsrat ist der Ansicht, dass die schädlichen und letztlich nutzlosen Massnahmen zur Umpolung der sexuellen Orientierung verboten werden sollen. Weil aber bereits der Nationalrat dazu erste Schritte unternommen hat, will er auf eine kantonale Regelung verzichten.

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Die Kantonsregierung beantragt dem Parlament, eine Motion von Tabea Zimmermann Gibson (ALG) in ein weniger verbindliches Postulat umzuwandeln. Sollte ein Verbot von Konversionsmassnahmen auf nationaler Ebene scheitern, wäre eine kantonale Gesetzesänderung zu prüfen. Allerdings könne noch nicht beurteilt werden, inwiefern die Kantone überhaupt die Kompetenz für ein Verbot hätten.

Konversionsmassnahmen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität eines Menschen zu ändern oder zu unterdrücken. Es bestehe ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass dieses Ziel mit den angeblichen Therapien nicht erreicht werden könne. Die Massnahmen könnten zudem bei den Betroffenen Angst, Depressionen, Minderwertigkeitsgefühle und Suizidgedanken auslösen.

In mehreren Staaten sind Konversionsmassnahmen verboten. Der Bundesrat hat bislang ein Verbot abgelehnt, weil die angeblichen Therapien mit bereits vorhandenen Gesetzen verhindert werden könnten.

Diese Einschätzung teilt der Zuger Regierungsrat nicht. Mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen könnten Konversionsmassnahmen nicht ausreichend verhindert werden, erklärte er. Er verweist darauf, dass diese vor allem an Jugendlichen und unter einem starken sozialen Druck angewandt würden.

Der Regierungsrat begrüsst deswegen, dass der Nationalrat im Dezember 2022 eine Motion gutgeheissen hat, die ein umfassendes Verbot der Konversionsmassnahmen verlangt. Einer Bundesregelung vorgreifen will er nicht, sondern diese abwarten. Er beantragt, die Forderung der Motion in einen Prüfauftrag abzuschwächen.