Kantonaler RichtplanZuger Regierungsrat schickt Richtplananpassungen in Vernehmlassung
liku, sda
8.9.2023 - 17:08
Der Zuger Regierungsrat hat seine Anpassungen für den kantonalen Richtplan in die Vernehmlassung gegeben. Ein Punkt betrifft die geplante Belüftung des Zugersees. Die öffentliche Mitwirkung dauert bis 6. November 2023.
Keystone-SDA, liku, sda
08.09.2023, 17:08
SDA
Eine Änderung wurde im Kapitel «Seen» vorgenommen. Und zwar befinde sich der Zugersee mit einem Phosphorgehalt von knapp 80 Milligramm pro Kubikmeter nach wie vor in einem stark nährstoffreichen Zustand, sagte Baudirektor Florian Weber an der Medienkonferenz vom Freitag. Der gesetzlich geforderte Wert liege bei 30. Seit 2014 stagniere der Wert.
Besonders im südlichen Seebecken sei der Wert tief, da es dort nur wenig Zuflüsse gebe und so die natürliche Zirkulation ausbleibe. Der Regierungsrat sieht vor, mittels einer Kompressionsanlage im Winter Druckluft in den See zu tragen, um diese wiederherzustellen. Dadurch könnte das Phosphor-Depot im Tiefenwasser langsam über die Lorze entfernt werden.
Die Massnahmen gegen die Nährstoffbelastung im See werden im neuen Richtplan entsprechend festgehalten. Für das von der Baudirektion erarbeitete Vorprojekt wird mit Investitionskosten von 11,6 Millionen Franken gerechnet. Betreffend einer Kostenbeteiligung sei man mit den angrenzenden Kantonen Luzern und Schwyz in Verhandlung.
Velowegnetz wird festgelegt
Im Richtplan ergänzt wurde auch das neue kantonale Velowegnetz. Miteinbezogen wurden die durch den Kantonsrat beschlossenen neuen Grundsätze zum Veloverkehr sowie das neue Bundesgesetz über Velowege. Zudem forderte das revidierten Einführungsgesetz zum Wald eine Festsetzung von Velo- und Bikerrouten im Wald. Damit ist Velofahren künftig nur noch auf diesen Routen erlaubt.
Weitere Anpassungen im Richtplan betreffen neue Waldnaturschutzgebiete, neue Renaturierungsprojekte an Fliessgewässern und Seen, den Güterverkehr sowie den Autobahn-Halbanschluss Rotkreuz Süd.
Ebenfalls Teil des Richtplans sind diverse Anträge von Gemeinden, welche aus deren Ortsplanungsrevisionen hervorgegangen sind. Darunter Unterägeri, Oberägeri und Neuheim. Auch diese Anträge werden dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet.
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