Der Zuger Stadtrat lehnt die Einzelinitiative «Highway to Schutzengel» ab, die einen durchgängigen und möglichst kreuzungsfreien Veloweg auf dem alten Bahndamm von der Schleife bis zum Schutzengel fordert. Die auf den ersten Blick «bestechende Idee» lasse sich nicht umsetzen.
Zu diesem Schluss kommt der Stadtart nach einer «vertieften technischen und rechtlichen Analyse», wie er im am Montag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Stadtparlament schreibt. Die verschiedenen Rahmenbedingungen des Damms mit der ökologischen Bedeutung und den Verknüpfungspunkten mit dem bestehenden Netz sprächen gegen die gewünschte durchgehende Verbindung.
Der Veloweg wäre laut Stadtrat nur in zwei von drei Abschnitten bewilligungsfähig. Aus diesem Grund sei die Initiative von Gemeinderat Patrick Steinle (parteilos, ALG-CSP-Fraktion) nicht umsetzbar. So empfiehlt er dem Parlament, das Initiativbegehren abzulehnen und die Stimmberechtigten nicht an der Urne darüber abstimmen zu lassen.
Initiant will Anbindung an den See
Die neuen Quartiere seien zwar gut erschlossen für den individuellen und öffentlichen Verkehr, ebenso der Velo- und Fussverkehr zu den Bahnhöfen Zug und Baar sowie eine Verbindung in Richtung Steinhausen, schreibt der Initiant. Aber es fehle eine Anbindung des Quartiers an den See.
Er ist der Meinung, der ungenutzte Bahndamm könne «mit wenig Aufwand» als Veloweg umgenutzt werden. Voraussetzung sei aber, dass die Strassenüberführung bei der West- und General-Guisan-Strasse erhalten bleibe.
Nachdem das Stadtparlament Steinles Einzelinitiative im November 2017 knapp mit 19 zu 17 Stimmen an den Stadtrat überweisen hatte, liess dieser die planrechtlichen und umweltrechtlichen Aspekte untersuchen.
«Gravierende Eingriffe»
So äusserte sich das kantonale Amt für Raumplanung kritisch zu den ökologischen Auswirkungen: «Die Eingriffe für den Velo-Highway in den Damm wären gravierend und würden diesen einmaligen Lebensraum in wesentlichen Teilen zerstören.» Zudem würde der Damm in seiner kulturhistorischen Bedeutung beeinträchtigt.
Für das Baudepartement stand im Raum, dass der Highway in der beantragten Form gegen Bundesrecht verstossen könnte. Es gab deshalb einem Juristen und Naturwissenschaftler ein Gutachten in Auftrag. Er stellte fest, dass es sich beim Schleifedamm um ein Biotop handelt, das von den Behörden geschützt und grundsätzlich uneingeschränkt erhalten werde müsse.
Der Gutachter teilte den Damm in drei Abschnitte ein. Für den Teil nördlich der Feldstrasse erkannte er keinen Schutzbedarf. Einen mittleren stellt er beim Abschnitt von der General-Guisan-Strasse bis Schutzengel fest.
Einen «hohen Schutzbedarf» macht er für den Abschnitt zwischen Feldstrasse und General-Guisan-Strasse auf einer Länge von 680 Metern aus. Hier überwiege das Interesse am Schutz der Biotope das Interesse an einem Veloweg klar.
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