GerichteZuger Verwaltungsgericht muss bislang drei Urteile überprüfen
kad, sda
16.8.2022 - 14:40
Das Zuger Verwaltungsgericht hat 36 Urteile wieder aufrollen müssen, weil eine Richterin daran mitgearbeitet hat, nachdem sie aus dem Kanton weggezogen war. Bislang ist in drei Fällen eine Revision verlangt worden, der Mehraufwand für das Gericht dürfte sich damit in Grenzen halten.
kad, sda
16.08.2022, 14:40
SDA
Sechs der betroffenen Urteile seien ans Bundesgericht weitergezogen worden, hiess es beim Verwaltungsgericht am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Davon seien drei bereits erledigt und drei noch pendent gewesen, als der Fehler bekannt wurde.
Für eines der bereits rechtskräftigen Urteile hätten die Betroffenen eine Revision verlangt, die allerdings vom Bundesgericht abgelehnt worden sei. Ein noch pendentes Verfahren habe das Bundesgericht sistiert und nun zur Überprüfung ans Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Dazu kämen zwei rechtskräftige Urteile des Verwaltungsgerichts, die nicht weitergezogen worden waren und nun überprüft werden müssten. Vereinzelt sei die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen, weshalb ein abschliessendes Urteil über die nötigen Revisionen noch nicht möglich sei, hiess es beim Gericht weiter.
Ersatzwahl Ende September
Ende Juni war bekannt geworden, dass Verwaltungsrichterin Ines Stocker (SP), nachdem sie aus dem Kanton weggezogen war, unzulässigerweise an rund drei Dutzend Urteilen mitgewirkt hatte. Bei den Urteilen handelt es sich in erster Linie um Fälle des Sozialversicherungsrechts, etwa zu IV- und Rentenansprüchen.
Am 25. September kommt es im Kanton Zug zur Ersatzwahl eines Verwaltungsgerichtsmitglieds. Die SP will Stocker durch Anwältin Sarah Schneider ersetzen. Sie bekommt es mit Stefan Thöni von der Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat) zu tun, der zum vierten Mal für ein Zuger Richteramt kandidiert.
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