Bezirksabstimmungen SZ Zwei Schwyzer Bezirke genehmigen Etzelwerkkonzession

rl, sda

27.11.2022 - 13:10

Die Staumauer des Sihlsees bei der Einweihung des Etzelwerks am 12. Mai 1937. (Archivaufnahme)
Die Staumauer des Sihlsees bei der Einweihung des Etzelwerks am 12. Mai 1937. (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Schwyz haben die Bezirke Höfe und Einsiedeln der neuen Etzelwerkkonzession zugestimmt. Diese gibt der SBB das Recht, den Sihlsee weitere 80 Jahre zur Stromgewinnung zu nutzen.

Keystone-SDA, rl, sda

Im Bezirk Höfe wurde das Vertragswerk mit einem Ja-Stimmenanteil von 95,5 Prozent gutgeheissen, im Bezirk Einsiedeln betrug die Zustimmung 79 Prozent. Den Vertrag genehmigen müssen als Konzessionsgeber auch die Kantonsregierungen von Schwyz, Zug und Zürich. Die Konzession soll im ersten Quartal 2023 an die SBB vergeben werden.

Das Etzelwerk ist für die SBB von grosser Bedeutung, denn es produziert zehn Prozent des Schweizer Bahnstroms. Die fünf Konzessionsgeber profitieren ihrerseits von rund 3 Millionen Franken Wasserzinsen, welche die SBB zahlt, und von einer gewissen Menge Strom zu Vorzugskonditionen. Weitere Geldleistungen stammen aus der jährlichen Pumpabgabe und einer einmaligen Konzessionsgebühr.

Rund um den See kommt die SBB zudem für Infrastrukturen auf, so für den Willerzellerviadukt. Zudem darf der Standortbezirk Einsiedeln eine gewisse Menge Wasser gratis aus dem Stausee entnehmen und das Restwasser zur Stromproduktion nutzen. Weitere Regelungen des Vertrags betreffen den Hochwasser- und Umweltschutz.

Zwei Bundesgerichtsurteile

Das Etzelwerk ist ein Pumpspeicherkraftwerk. Es besteht aus einem im Hochtal der Sihl gelegenen Stausee, einem Stollen und Druckleitung sowie der Kraftwerkszentrale bei Altendorf SZ.

Als erstes hatte die Maschinenfabrik Oerlikon 1897 die Idee, die Sihl im Sihltal zur Stromproduktion zu nutzen. Gebaut wurde die Anlage aber in den 1930er-Jahren von der SBB und den Nordostschweizerischen Kraftwerke (heute Axpo), seit 1987 gehört sie alleine der SBB.

Die erste Konzession hatte eine Dauer von 50 Jahren. Die Verhandlungen um eine Verlängerung waren schwierig, vor allem weil die Konzessionsgeber einen Heimfall geltend machten. Zwei Mal entschied das Bundesgericht aber im Sinne der SBB.

Die Konzession wurde um 30 Jahre verlängert, schliesslich brauchte es auch noch eine Übergangskonzession. Im Sommer 2021 waren die Verhandlungen so weit gediehen, dass die SBB das neue Konzessionsgesuch einreichen konnte.