Finanzen Baselland 392 Selbstanzeigen von Steuersündern im Kanton Baselland

chhi, sda

21.1.2022 - 13:14

Der Kanton Basel-Landschaft gibt Steuersündern die Möglichkeit, undeklarierte Vermögen nachträglich anzugeben ohne eine Strafsteuer bezahlen zu müssen. (Symbolbild)
Der Kanton Basel-Landschaft gibt Steuersündern die Möglichkeit, undeklarierte Vermögen nachträglich anzugeben ohne eine Strafsteuer bezahlen zu müssen. (Symbolbild)
Keystone

Die Zahl der straflosen Selbstanzeigen ist im Kanton Baselland «erwartungsgemäss weiterhin tief», wie die Baselbieter Finanzdirektion am Freitag mitteilte. Vergangenes Jahr wurden 62,6 Millionen Franken Vermögen offengelegt. Der Staat erhält Nachsteuergelder von 6,2 Millionen.

Keystone-SDA, chhi, sda

Im Jahr 2021 gingen insgesamt 392 straflose Selbstanzeigen ein. Im Vergleich zu 2020 ist dies zwar ein Anstieg von 37 Prozent. Dennoch beurteilt die Baselbieter Finanzdirektion die Zahl als «tief». 2015 waren fast ähnlich viele Anzeigen eingegangen.

Aus den erledigten Fällen des vergangenen Jahres resultierten Nachsteuererträge in der Höhe von rund 6,2 Millionen Franken für den Kanton Basel-Landschaft (Vorjahr: 7,8 Millionen Franken), und rund 1,4 Millionen Franken für den Bund (Vorjahr: 2,1 Millionen Franken).

Bei den bislang undeklarierten Vermögenswerten handelte es sich laut Mitteilung um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vielfach ausländische Liegenschaften.

Seit 2017 gibt es einen Automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und etwa 100 Staaten. So erhält die Baselbieter Steuerverwaltung Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden. Vergangenes Jahr hat sie 5686 Meldungen übernommen.

Künftig will die Steuerverwaltung «zusätzliche Länder aufnehmen», wie ein Sprecher der Finanzdirektion gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Auf 2023 will der Bundesrat das AIA auf folgende Staaten ausdehnen: Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine.

Ob sich diese Zusammenarbeit beim AIA auf die Nach- und Strafsteuerverfahren auswirkt, darüber ist laut Mitteilung «noch keine konkrete Aussage möglich».