Kantonale Abstimmung AG Aargau entscheidet über Stellvertretungen im Grossen Rat

ga, sda

10.6.2022 - 10:14

Mitglieder des Aargauer Grossen Rates, die zum Beispiel länger krank sind, sollen sich vertreten lassen können. Das sieht eine Verfassungsänderung vor. (Archivbild)
Mitglieder des Aargauer Grossen Rates, die zum Beispiel länger krank sind, sollen sich vertreten lassen können. Das sieht eine Verfassungsänderung vor. (Archivbild)
Keystone

Das Aargauer Stimmvolk entscheidet am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 25. September über eine Änderung der Kantonsverfassung zur Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder.

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Im Grundsatz legt die Verfassungsänderung fest, dass die Vertretung in einem Gesetz geregelt wird. Dieses ebenfalls vom Parlament beschlossene Gesetz sieht vor, dass sich Mitglieder des Grossen Rates bei Verhinderung als Folge von Mutterschaft, Krankheit oder wegen eines Unfalls während jeweils drei bis zwölf Monaten vertreten lassen können. Eine Vertretung der Vertretung soll jedoch nicht möglich sein.

Die Gemeinden mit Einwohnerräten können ebenfalls eine solche Regelung einführen können, wie das Gesetz vorsieht. Die Regelung geht auf einen Vorstoss der Grünen zurück. Der Grosse Rat hatte die Vorlage im Januar mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Dagegen war die SVP.