Schulen Aargau: Schriftliche Maturitätsprüfungen sollen stattfinden

SDA

24.4.2020 - 16:27

Im Gegensatz zu anderen Kantonen will der Aargau den schriftlichen Teil der Maturitäts- und Abschlussprüfungen an den Mittelschulen und an der Maturitätsschule für Erwachsene wie geplant abhalten. An der Fachmittelschule soll es in einzelnen Fächern auch mündliche Prüfungen geben.

Der Aargau lege grössten Wert auf die Qualität und die Gleichwertigkeit der Abschlusszeugnisse, teilte das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) am Freitag mit. Maturitäts- und Abschlussprüfungen hätten dabei einen besonderen Stellenwert.

«Sie stellen sicher, dass wichtige Teile des Curriculums noch einmal aufbereitet werden und somit für den Studienbeginn präsent sind», heisst in der Medienmitteilung. Deshalb sollten die schriftlichen Prüfungen wie geplant stattfinden.

Hingegen will das BKS am Gymnasium und an der Maturitätsschule für Erwachsene auf die mündlichen Prüfungen verzichten. An der Fachmittelschule sollen in denjenigen Fächern mündliche Prüfungen durchgeführt werden, in denen diese als einzige Prüfungsform vorgesehen sind.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hatte dem Bundesrat beantragt, per Notverordnung zu verfügen, dass die Kantone nicht nur auf die mündlichen, sondern auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten können. Mit diesem Entscheid könne Qualität und Gleichwertigkeit gewährleistet werden, hiess es. Statt Prüfungen solle es Erfahrungsnoten geben. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden.

Vorbreitungen für Volksschule

Im Kanton laufen derzeit die Vorbereitungen für die voraussichtliche Öffnung der obligatorischen Schulen ab dem 11. Mai. Der endgültige Entscheid des Bundesrats steht noch aus. Zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts sowie zur Umsetzung des notwendigen Schutzkonzepts an den Kindergärten-, Primar- und Oberstufenabteilungen wird das BKS eine Weisung erlassen.

Diese Weisung werde das Schutzkonzept und die Rahmenbedingungen für den Unterricht festlegen und aufzeigen, wie mit Klassen- und Schulanlässen bis zu den Sommerferien umzugehen sei, hält das BKS fest. Für die Sonderschulen werde eine ergänzende Weisung erstellt.

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