Nordschweiz Aargauer Finanzkontrolle deckt Mängel beim Swisslos-Sportfonds auf

ga, sda

8.4.2024 - 11:41

Mehr Kunstrasen auf Aargauer Fussballfeldern: Der Kanton unterstützt aus dem Swisslos-Sportfonds mit 4,4 Millionen Franken Fussball-Kunstrasenplätze als Ersatz für Naturrasenplätze. (Symbolbild)
Mehr Kunstrasen auf Aargauer Fussballfeldern: Der Kanton unterstützt aus dem Swisslos-Sportfonds mit 4,4 Millionen Franken Fussball-Kunstrasenplätze als Ersatz für Naturrasenplätze. (Symbolbild)
Keystone

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau hat bei der erstmalig umfassenden Prüfung der Mittelverwendung des Swisslos-Sportfonds verschiedene Mängel aufgedeckt. Sie stellte etwa Kompetenzüberschreitungen bei der Gewährung von finanziellen Beiträgen fest.

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Unter die Lupe nahm die Finanzkontrolle die Gesuchsbearbeitung, die Beitragszahlung und das Controlling sowie die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Mittelverwendung, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Im vergangenen Jahr lagen im Swisslos-Sportfonds 15,3 Millionen Franken.

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie stellt mit dem Geld von Lotteriespielenden mehrere Millionen Franken für den Sport bereit. Der Aargau unterstützt nach eigenen Angaben die Förderung des gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sports in den Sportverbänden, -vereinen, Gemeinden und in weiteren Organisationen.

«Die Ordnungsmässigkeit des Prozesses war teilweise nicht gegeben, da die Finanzkontrolle verschiedenste Prozessmängel identifizierte», stellte die Finanzkontrolle fest. So müsse etwa die Vertragsgrundlage für die verwendete Software erneuert werden. Zudem sei ein Konzept zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu erstellen.

Zahlungen nicht dem Regierungsrat vorgelegt

Die Finanzkontrolle bemängelte, dass es zu Überschreitung der Kompetenzen gekommen sei. So hätten zwei Beitragsgewährungen dem Regierungsrat vorgelegt werden müssen. Die Beitragszahlung 2024 sei inzwischen beim Regierungsrat beantragt worden. In diesen Fällen habe die Beitragsbemessung nicht nachvollzogen werden können.

Die Finanzkontrolle monierte auch, dass die Beitragsauszahlung in einem Fall in zwei Tranchen und nicht periodengerecht ausbezahlt wurde. Der Grund: Der Fondsbestand für die Zahlung der Beitragshöhe von 8,75 Millionen Franken hätte nicht ausgereicht.

Aus Sicht der Finanzkontrolle stellt sich bei der Gewährung von sehr hohen Beiträgen die Frage der Gleichbehandlung. Konkret ging es bei der Millionensumme um den Beitrag an die Sanierung der Sportanlage Tägerhard in Wettingen.

Geldmangel als Risiko

Die Summe habe rund 80 Prozent des gesamten Budgets des Swisslos-Sportfonds ausgemacht. «Werden einzelne sehr grosse Beiträge gewährt, resultiert daraus das Risiko, dass für die anderen Gesuche nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung stehen», hielt die Finanzkontrolle fest.

Gemäss Stellungnahme solle mit dem Entwurf des Sportgesetzes bei Grossprojekten die Finanzierung über ordentliche Mittel vorgesehen werden, um die Gleichbehandlung gegenüber allen Gesuchstellern sicherzustellen.

Ohne Genehmigung des Regierungsrats wurde zwischen dem Swisslos-Sportfonds Aargau und der Trägerschaft Sport-Gala, der Abteilung Hochschulen und Sport im politisch verantwortlichen Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), eine unbefristete Leistungsvereinbarung vereinbart. Es geht um einen jährlichen Pauschalbertrag von mindestens 25'000 Franken.

Aufgrund der resultierenden Kreditkompetenzsumme hätte dieser jährlich wiederkehrende Beitrag durch den Regierungsrat genehmigt werden müssen, wie die Finanzkontrolle schrieb.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Finanzkontrolle kritisierte, dass für die Sportkommission bisher ein Reglement zur Vermeidung von Interessenkollisionen fehlte. Ein solches Reglement soll unter Miteinbezug der Sportkommission bis im kommenden Juni vorliegen.

Die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Mittelverwendung waren laut Finanzkontrolle grundsätzlich gegeben. Bei einer jährlichen Werbeleistung in Höhe von 55'000 Franken zu Lasten der Spezialfinanzierung sei jedoch eine Überprüfung der Rechtskonformität aus Sicht der Finanzkontrolle notwendig.