KinderbetreuungAargauer Gemeinden haben Krippen-Angebote kaum ausgebaut
SDA
21.8.2020 - 11:00
Eine Mehrheit der Aargauer Gemeinden hat ihr Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung in den vergangenen vier Jahren nicht ausgebaut. Dies zeigt eine Umfrage des Kantons und der Gemeindeammänner-Vereinigung.
Seit August 2016 ist im Aargau das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Die Gemeinden müssen für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule Krippenplätze anbieten. Sie sind für die Qualität der Betreuung selbst verantwortlich. Eltern und Gemeinden müssen die Kosten tragen. Der Kanton bezahlt nichts.
74 Prozent der befragten Gemeinden haben ihr Angebot seit der Einführung des Gesetzes nicht ausgebaut, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) und die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau am Freitag mitteilten. An der Umfrage beteiligten sich 144 Gemeinden; das entspricht 69 Prozent aller Gemeinden im Kanton.
Bei 21 Prozent der Gemeinden kam es zu einem Aus- und bei 5 Prozent zu einem Abbau der Angebote. Es sei davon auszugehen, dass die private Kinderbetreuung in der Gemeinde und im Quartier durch Grosseltern, Bekannte und Freunde einen unverändert hohen Anteil der familienergänzenden Kinderbetreuung ausmache, heisst es in der Umfrage.
Viele Gemeinden bezahlen mehr
Die häufigsten Angebote der Gemeinden sind modulare Tagesstrukturen wie Horte oder Mittagstische (115), Tagesfamilien (105), Kindertagesstätten (73) und gebundene Tagesstrukturen wie Tagesschulen (15).
Grössere Veränderungen zeigen sich gemäss Umfrage bei der Höhe der kommunalen Subventionen sowie der Art und Ausgestaltung der Tarifsysteme für Eltern. 115 von 211 Gemeinden haben ihren Beitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung vom Kalenderjahr 2017 zum Schuljahr 2018/19 erhöht.
Die Gemeinden wählen zu etwa gleichen Teilen ein Normkostenmodell (45 Prozent, Subvention geht an Institution), respektive Betreuungsgutschriften (40 Prozent, Subvention geht direkt an Eltern). Bei zwei Drittel der Gemeinden gilt das Berechnungsmodell für die Prämienverbilligung als Berechnungsgrundlage für die Festlegung des einkommensabhängigen Tarifsystems.
72 Prozent der Gemeinden setzen bei zwei Erziehungsberechtigten ein Pensum von 120 Prozent für die Beitragsberechtigung voraus. 85 Prozent der Gemeinden richten ab einem massgebenden Einkommen von mehr als 80'000 Franken keine Beiträge mehr aus.
Kantonsweit wurden im Schuljahr 2018/19 rund 3500 Gesuche für einkommensabhängige Elternbeiträge eingereicht, die zu 88 Prozent bewilligt worden sind, wie aus der Umfrage weiter hervorgeht. Die in den Gemeindebudgets eingestellten Beträge wurden praktisch in keiner Gemeinde ausgeschöpft. Praktisch alle Gemeinden verfügen mittlerweile über ein Reglement, das die Elternbeiträge festlegt.
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