Strassenbau Aargauer Gemeinden sollen weniger an Kantonsstrassen zahlen

SDA

26.6.2020 - 09:42

Im Kanton Aargau sollen Gemeinden weniger an den Unterhalt und Bau von Kantonsstrassen im Innenortsbereich bezahlen müssen. Das schlägt der Regierungsrat vor. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau sollen Gemeinden weniger an den Unterhalt und Bau von Kantonsstrassen im Innenortsbereich bezahlen müssen. Das schlägt der Regierungsrat vor. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die Aargauer Gemeinden sollen an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen künftig deutlich weniger bezahlen. Das hat der Regierungsrat vorgeschlagen. Die Gemeinden könnten rund 12,1 Millionen Franken pro Jahr sparen.

Der Kostenanteil der Gemeinden soll auf einheitlich 35 Prozent festgelegt werden. Die Agglomerationsbeiträge des Bundes sollen dem Kanton den Ertragsausfall in der Strassenrechnung kompensieren, wie aus dem am Freitag in Aarau von Baudirektor Stephan Attier (FDP) vorgestellten Entwurf zur Revision des Strassengesetzes hervorgeht.

Nach bisherigem Recht leisten die Gemeinden an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen Beiträge zwischen 20 und 60 Prozent. Die Beiträge sind seit 1971 von durchschnittlich 36,6 auf heute 48,3 Prozent angestiegen.

Finanzkraft von Gemeinden

Dieser Anstieg sei nicht die Folge eines bewussten politischen Entscheids gewesen, sondern sei erfolgt, weil die heutige Berechnungsformel der Gemeindebeiträge auf der Finanzkraft der Gemeinden basiere, erläuterte Attiger.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Gemeindebeiträge wieder auf das Niveau von 1971 zurückzusetzen und den Beitragssatz einheitlich auf 35 Prozent festzulegen. Der in der heutigen Formel enthaltene indirekte Finanzausgleich soll vollständig eliminiert werden. Damit werden alle Gemeinden entlastet. Und der Regierungsrat erfüllt mehrere parlamentarische Vorstösse.

Mit dem neuen Strassengesetzes soll der Kanton gemäss Regierungsrat die integrale Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen und auch die Beleuchtung der Innerortsstrecken von den Gemeinden übernehmen. Die Übernahme soll schrittweise dann erfolgen, wenn ein Strassenabschnitt saniert wird. Mit dem Einsatz von modernen Beleuchtungsanlagen würden der Stromverbrauch und die Lichtverschmutzung reduziert, hiess es.

Der Entwurf des Gesetzes geht nun bis zum 28. September in eine Anhörung bei Parteien, Verbänden und Interessierten. In einem zweitem Schritt will der Regierungsrat ein neues Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben erarbeiten. Diese Vorlage dürfte zu politischen Diskussionen führen.

Der Grosse Rat hatte zuletzt 2010 die zu Ende beratene Revision des Strassengesetzes in der Schlussabstimmung versenkt. Die Vorlage scheiterte an einer unheiligen Allianz von SVP, SP und Grünen. Das Parlament lehnte es auch ab, das vom Regierungsrat vorgelegte Gesetz über die Motorfahrzeugsteuern zu beraten.

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