Prämienverbilligung Aargauer: Nachträgliche Prämienverbilligung kommt ab November

SDA

23.8.2019 - 09:50

Im Kanton Aargau wird die Zusatzausschüttung der individuellen Prämienverbilligung für das laufende Jahr ab November ausgerichtet. Der Grosse Rat stockte auf Antrag des Regierungsrats den Gesamtbetrag um 10 Millionen auf 330 Millionen Franken auf.

Die SVA Aargau werde die angepassten Verfügungen direkt an die betroffenen Haushalte, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Die Betroffenen müssten von sich aus nichts unternehmen.

Rund 166'000 Personen erhalten in diesem Jahr eine Prämienverbilligung. Davon sind 36'470 EL- und Sozialhilfebeziehende. 123'000 Personen bekommen eine individuellen Prämienverbilligung.

Dank dem erhöhten Kantonsbeitrag können gemäss Schätzungen des Regierungsrats in diesem Jahr rund 2500 Familien oder Alleinerziehende neu von einer Prämienverbilligung profitieren. Die Einkommensgrenze für Ehepaare mit zwei Kindern liegt bei 74'700 Franken und bei einer alleinstehenden Person mit einem Kind bei 44'900 Franken.

Anträge für 2020 bis Ende Jahr

Im September werden Personen, die im kommenden Jahr Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben könnten, einen Code per Post erhalten. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen – bis spätestens 31. Dezember – eine individuelle Prämienverbilligung beantragen.

Personen, die keinen Code erhalten haben, jedoch der Ansicht sind, dass ihnen eine individuelle Prämienverbilligung zusteht, können online ab Oktober bei der SVA Aargau einen Code bestellen, wie es in der Medienmitteilung der Staatskanzlei heisst.

Für das kommende Jahr beträgt das Gesamtbudget mitsamt des geschätzten Bundesbeitrags von 231,6 Millionen insgesamt 347,6 Millionen Franken.

Neben der Entlastung von Familien soll auch die Situation der Alleinstehenden ohne Kinder verbessert werden. Die jungen Erwachsenen sowie Rentnerinnen und Rentner gehören zur Anspruchsgruppe der individuellen Prämienverbilligung.

Zurück zur Startseite