Grosser Rat AG Aargauer Parlament ist gegen kostenloses Zeitungsabo für 18-Jährige

ga, sda

8.6.2021 - 15:44

Kein Gratisabo für 18-Jährige im Aargau: Nach dem Regierungsrat sprach sich auch der Grosse Rat gegen einen Abo-Gutschein aus.
Kein Gratisabo für 18-Jährige im Aargau: Nach dem Regierungsrat sprach sich auch der Grosse Rat gegen einen Abo-Gutschein aus.
Keystone

Im Kanton Aargau erhalten junge Erwachsene zum 18. Geburtstag keinen Jahresabo-Gutschein für eine Tageszeitung oder eine Regionalzeitung. Der Grosse Rat hat am Dienstag die Gratisabo-Idee der Mitte-Fraktion mit 96 zu 29 Stimmen abgelehnt.

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Gegen die Forderung sprachen sich SVP, FDP, Grüne und GLP aus. Es könne nicht Aufgabe des Kantons oder der Steuerzahler sein, ein solches Abo zu bezahlen, betonte ein SVP-Sprecher. Von einem falschen Signal sprachen die Grünen. Nur die Verlage würden profitieren. Für das Anliegen machte sich die SP stark.

Die Mitte-Fraktion begründete die Forderung nach dem Gratisabo damit, dass die redaktionellen Medien immer stärker unter Druck stünden. Zudem lese die jüngere Generation immer seltener Zeitungen. Das Geld für die Aktion solle aus dem Swisslos-Fonds stammen, aber auch Gemeinden sollten einen Zustupf leisten.

Landammann Stephan Attiger (FDP) sagte im Parlament, es sei sehr schwierig, junge Erwachsene mit Informationen zu versorgen. Man erachte eine isolierte, auf die Zielgruppe der 18-Jährigen beschränkte Einzelmassnahme zur Medienförderung als nicht zielführend. Wenn die 6700 18-Jährigen ein Gratisabo erhalten würden, entstünden pro Jahr Kosten von rund einer Million Franken.

Verfassungsauftrag nicht erfüllt

Im Kanton Aargau besteht keine gesetzliche Grundlage zur Medienförderung. Das in der Kantonsverfassung aufgeführte Gesetz über die Massenmedien wurde bisher nicht geschaffen.

Unter dem Titel «Vielfalt der Information» steht in der Verfassung: «Der Kanton erlässt ein Gesetz über die Massenmedien, insbesondere um die Vielfalt der Information zu fördern.» Der Grosse Rat lehnte es zuletzt im Dezember 2011 ab, ein solches Gesetz zu schaffen.