Grosser Rat AG Aargauer Parlament lehnt generelles Verbot von Ölheizungen ab

ga, sda

25.4.2023 - 15:22

Das Aargauer Parlament will kein generelles Verbot von Ölheizungen. Es soll jedoch Auflagen geben, wenn eine alte Heizung ersetzt wird. (Symbolbild)
Das Aargauer Parlament will kein generelles Verbot von Ölheizungen. Es soll jedoch Auflagen geben, wenn eine alte Heizung ersetzt wird. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Aargau wird beim Ersatz von Heizungen kein generelles Verbot für fossile Heizungen einführen. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Motion der GLP-Fraktion für ein Verbot mit 88 zu 49 Stimmen abgelehnt.

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Gegen die Motion votierten SVP, FDP, Mitte und EVP. Es brauche Anreize statt Verbote, hiess es. Die Gegner eines Verbots bezweifelten zudem, dass die Regelung in einer Volksabstimmung eine Mehrheit erhielte.

SP, Grüne und GLP sprachen sich für das Verbot aus. Das Geld solle in zukunftsträchtige Bereiche investieren werden statt es den Öl-Oligarchen in den Rachen zu werfen, betonten die Grünen. Fossile Heizungen dürften keine Zukunft mehr haben, sagte ein SP-Sprecher. Die GLP wehrte sich gegen die Kritik, mit der Verbotsforderung Wahlkampf zu betreiben.

Der Regierungsrat lehnte die Motion ebenfalls ab. Der Entwurf zur Revision des Energiegesetzes enthalte bereits wesentliche Elemente, die nach den Erfahrungen anderer Kantone in ihrer Wirkung einem generellen Verbot sehr nahe kämen, hielt der Regierungsrat fest.

Davon abweichende kantonale Einzellösungen erschwerten die Umsetzung für die Branche. Sie könnten zu zusätzlichem Planungsaufwand führen und würden den Kontrollaufwand für die Behörden erhöhen.

Neues Energiegesetz ist in Diskussion

Der Entwurf für die Revision des kantonalen Energiegesetzes sieht vor, dass beim Ersatz einer Heizung der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschritten werden darf. Bei einem finanziellen Härtefall ist eine Ausnahme vorgesehen. Der Kanton wartet jedoch auf klare Bestimmungen des Bundes.

Das Stimmvolk hatte das kantonale Energiegesetz im Herbst 2020 knapp abgelehnt. Als Gründe für das Scheitern gelten das Fehlen einer Härtefallregelung beim Ersatz von Ölheizungen und die vorgesehene Pflicht zur Erzeugung von Eigenstrom.