Grosser Rat AGAargauer Parlament sichert sich Mitsprache bei neuem Axpo-Vertrag
SDA
8.9.2020 - 15:44
Der Aargauer Grosse Rat hat der geplanten Auflösung des Gründungsvertrags der früheren Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) definitiv zugestimmt. Das Parlament sicherte sich mehr Mitspracherechte. So soll die Mehrheit der Axpo in Schweizer Hand bleiben.
Der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914 ist gemäss Regierungsrat «nur noch beschränkt umsetzbar». Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken.
Mit der Auflösung des NOK-Gründungsvertrags und dem neuen Aktionärsbindungsvertrag möchten die Kantone und die kantonalen Elektrizitätswerke als Eigentümer der Axpo Holding den Weg für die Teilprivatisierung des Energiekonzerns vorbereiten.
Die Eigentümer sind neben dem Aargau (Beteiligung von 28 Prozent) unter anderem die Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen und Glarus.
Der Grosse Rat stimmte in Spreitenbach AG der Auflösung des Gründungsvertrags nach der zweiten Beratung der Vorlage mit 112 zu 11 Stimmen zu. Die notwendige Anpassung des kantonalen Energiegesetzes wurde ebenso klar gutgeheissen.
Mit Bestimmungen im Gesetz will das Parlament erreichen, dass es mitreden kann. So hat der Grosse Rat bei Entscheidungen das letzte Wort, die einen Mehrheitsverlust der öffentlichen Hand an der Axpo Holding AG beziehungsweise der Wasserkraft und dem Netz zur Folge haben können.
Zudem ist der Regierungsrat per Gesetz verpflichtet, sich im Rahmen seiner Stimmrechte dafür einzusetzen, dass die Wasserkraftwerke und die Netze in öffentlicher schweizerischer Hand verbleiben.
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