Coronavirus – Aargau Aargauer Regierung beschliesst 300-Millionen-Hilfspaket

SDA

25.3.2020 - 15:50

Die Aargauer Regierung will den von der Coronakrise stark betroffenen Unternehmen und selbstständig Erwerbenden finanziell unter die Arme greifen. Ergänzend zu den Bundesmassnahmen sollen 300 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Das kantonale Massnahmenpaket soll am 15. April 2020 mittels Sonderverordnungsrecht verabschiedet werden. Vorgängig muss die Regierung die Sache noch mit der grossrätlichen Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) absprechen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Der Regierungsrat hat die KAPF am Dienstagabend in einem digitalen Meeting über das geplante kantonale Massnahmenpaket informiert. Die KAPF hat dabei ihre Zustimmung zu den Stossrichtungen, zum Umfang und zum Vorgehen signalisiert. Dem Grossen Rat wird die entsprechende Botschaft zur nachträglichen Beschlussfassung unterbreitet.

Nothilfe-Gesuche sofort einreichen

Bei Härtefällen, die nicht durch die Bundesmassnahmen abgedeckt sind, können per sofort Nothilfe-Gesuche über das Hightech Zentrum Aargau eingereicht werden. Der Regierungsrat will mit seinem kantonalen Massnahmenpaket die Bundesmassnahmen ergänzen und verstärken.

Der Fokus liegt auf der kurzfristigen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung. Mögliche Massnahmen zur Wirtschaftsförderung nach der Pandemie-Krise werden später geprüft.

Das kantonale Massnahmenpaket verfolgt drei Stossrichtungen: Beiträge an kleinere Unternehmen, deren Überleben trotz Soforthilfe des Bundes nicht gesichert ist, Ergänzung der Kreditausfallgarantien des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie individuelle Unterstützung von KMU, deren Situation zusätzliche Kredite oder Beiträge erfordern, welche sonst nicht abgedeckt sind.

In einer ersten Etappe sollen auf Mitte April 150 Millionen Franken freigegeben werden. Um die kantonalen Massnahmen möglichst optimal und wirksam ausgestalten zu können, wird auf Unternehmen und Branchen fokussiert, die keine oder nur beschränkte Bundeshilfe in Anspruch nehmen können.

Zahlungsfristen verlängert

Dazu hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der kantonalen Verwaltung und den Aargauer Banken eingesetzt. Die Aargauer Regierung hat an der Telefonkonferenz vom Mittwoch auch diverse verwaltungsinterne Sofortmassnahmen beschlossen.

Dazu gehört unter anderem die Anweisung an die Kantonsverwaltung, vom Kanton zu zahlende Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen sofort zu begleichen. Für vom Kanton ausgestellte Rechnungen wird die Zahlungsfrist per sofort und bis auf weiteres von 30 auf 120 Tage erhöht.

Als Folge der erweiterten Zahlungsfristen werden die Mahnläufe für Rechnungen des Kantons bis Ende Juni 2020 ausgesetzt. Finanzdirektor Markus Dieth entschied per Weisung, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen vom 31. März auf den 30. Juni 2020 erstreckt wird.

Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen. Die Fristerstreckung hilft auch, weil Gemeindeverwaltungen inzwischen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.

Beim Steuerbezug sollen Kanton und Gemeinden im Bedarfsfall provisorisch in Rechnung gestellte Steuern stunden oder in der Höhe korrigieren können. Auch bei bereits veranlagten Steuerrechnungen soll die Möglichkeit für Stundungen sowie für Erlassgesuche für Verzugszinsen bestehen.

Gelder für abgesagte Veranstaltungen

In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden bereits gesprochene Förder- und Unterstützungsgelder auch für abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt, sofern Kosten entstanden sind.

Weiter plant der Regierungsrat stark betroffene gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Kanton Aargau, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales, mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen. In Aussicht genommen wird ein Betrag von fünf Millionen Franken.

Zwei Regierungsräte in der Selbstisolation

Der Regierungsrat hatte seine Sitzung am Mittwochvormittag als Telefonkonferenz durchgeführt. Sie fand in Vollbesetzung unter Leitung von Landammann Markus Dieth statt. Dieth und mit ihm Regierungsrat Urs Hofmann befinden sich derzeit in Selbstisolation, nachdem beide positiv auf das Coronavirus getestet worden sind.

Die drei anderen Aargauer Regierungsräte Stephan Attiger, Alex Hürzeler und Jean-Pierre Gallati arbeiten teilweise von zuhause aus im Home Office oder dann vor Ort unter strikter Einhaltung der Verhaltensempfehlungen des Kantonsärztlichen Dienstes sowie des Bundesamts für Gesundheit.

Der Kanton Aargau weist derzeit 319 bestätigte Fälle von Infizierten aus, 53 mehr als am Dienstag. 16 Personen sind hospitalisiert. Fünf davon werden auf der Intensivstation künstlich beatmet. Nach wie vor beträgt die Zahl der Todesopfer zwei. Beide waren über 85 Jahre alt.

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