Verwaltungsgericht AargauAargauer Regierung entlässt Abteilungsleiter widerrechtlich
ga, sda
8.5.2024 - 13:35
Der Aargauer Regierungsrat hat dem Leiter der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Dieter Wicki, im Juni 2021 widerrechtlich gekündigt. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden und eine Klage von Wicki teilweise gutgeheissen. Der Ex-Abteilungsleiter erhält eine Entschädigung von 30'000 Franken.
ga, sda
08.05.2024, 13:35
SDA
Der Kläger, also Wicki, habe Anspruch auf die Feststellung, dass die Kündigung seines Anstellungsverhältnisses widerrechtlich sei, heisst es im am Mittwoch publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Kanton schulde ihm wegen der materiell widerrechtlichen Kündigung eine Entschädigung von rund zwei Monatslöhnen.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage weitergehend als «unbegründet» ab. Der Kläger und der Beklagte müssen je die Hälfte der Verfahrenskosten des Verwaltungsgericht von rund 70000 Franken bezahlen.
Die Trennung sei aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die Führung und Ausrichtung der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) erfolgt, hatte die Staatskanzlei Aargau Ende Juni 2021 mitgeteilt.
Der Regierungsrat habe den Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) ermächtigt, das Arbeitsverhältnis mit Abteilungsleiter Wicki aufzulösen. Den Job hatte Wicki Ende 2017 angetreten. Angestellt worden war Wicki von der damaligen Regierungsrätin Franziska Roth (Ex-SVP).
Wicki klagte gegen die aus seiner Sicht widerrechtlichen Kündigung und verlangte eine Entschädigung von fünf Bruttomonatslöhnen in der Höhe von rund 78'000 Franken. Es kam im vergangenen März zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, an der Regierungsrat Gallati ebenfalls befragt wurde.
Heu nicht auf gleicher Bühne
Das 60-seitige Urteil des Verwaltungsgerichts führt alle Streitpunkte zwischen Gallati und Wicki detailreich auf. Kurz: Die beiden hatten das Heu nicht auf der gleichen Bühne, wie die Ausführungen sinngemäss verdeutlichen.
Das Verwaltungsgericht schätzt das Fehlverhalten des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) «nicht als besonders schwerwiegend» ein. Das Handeln des DGS-Vorstehers Gallati sei «nachvollziehbar, weder rücksichtslos noch persönlichkeitsverletzend», heisst es im Urteil.
Konstruktive Zusammenarbeit kaum möglich
Die Kündigung sei vor dem Hintergrund zu erklären, «dass die Chancen für eine harmonische und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Departementsvorsteher bei objektiver Betrachtung nicht besonders gutstanden».
Wicki trage aufgrund seiner Führungsdefizite und seines teilweise mangelhaften Verhaltens gegenüber Ansprechpersonen innerhalb und ausserhalb der Verwaltung eine Mitverantwortung für die Kündigung. Diese Defizite hätten die Funktionsweise der Verwaltung effektiv beeinträchtigt, führt das Verwaltungsgericht in seinen Erwägungen aus. Das rechtliche Gehör von Wicki sei im Kündigungsprozess nicht verletzt worden.
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