Der Aargauer Regierungsrat lehnt eine Ausnahmeregelung für historische Schiessanlässe ab. Die nationalrätliche Umweltkommission (Urek) will, dass der Bund auch nach dem Jahr 2020 an die Sanierung verseuchter Standorte bezahlt - auch wenn in den Boden geschossen wird.
Eine Sonderregelung werde aus Gründen des Umweltschutzes abgelehnt, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag an das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Sie sei auch gegenüber der grossen Mehrheit der Schützen stossend, die bereits heute nicht mehr in den Boden schiessen würden.
Die in den Boden gelangenden Geschosse enthielten toxische Schwermetalle und gefährdeten deshalb den Boden und dessen Fruchtbarkeit. Feldschiessen würden im Aargau ausnahmslos in Schiessanlagen durchgeführt.
Bei historischen Schiessen und Schützenfesten bestehe die Möglichkeit, mobile Kugelfänge einzusetzen und dadurch den Boden vor Schwermetallbelastungen zu schützen. Dies sei bereits am Eidgenössischen Schützenfest im Aargau im Jahr 2010 so praktiziert worden, hält der Regierungsrat fest.
Der Aufwand für die Beschaffung und den Einsatz solcher mobilen Kugelfänge sei zur Einhaltung elementarer Umweltschutzvorgaben zwingend und verhältnismässig.
Subventionierte Kugelfänge sollen es richten
Der Regierungsrat fordert daher vor, dass der Bund die Beschaffungskosten von künstlichen Kugelfänge für historische Schiessen und Feldschiessen ausserhalb von Schiessanlagen sowie für eidgenössische Schützenfeste mitfinanziert.
Er schlägt eine Beteiligung von 40 Prozent vor. Das Geld soll aus dem Fonds des Bundes für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten stammen.
Auf diese Weise sollen historische Schiessen und Feldschiessen weiterhin möglich sein. Diese Anlässe hätten in der Schweiz eine lange Tradition mit Volksfestcharakter und grossen Zulauf, hält der Regierungsrat fest.
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