Steuergesetz Aargauer Regierung lehnt Prüfungsanträge ab

SDA

4.10.2019 - 10:03

Die Aargauer Regierung lehnt zwei Prüfungsanträge ab, die ihr der Grosse Rat Ende Juni bei der ersten Lesung der Teilrevision des Steuergesetzes mitgegeben hat. Sie warnt vor den Folgen einer Erhöhung des Pauschalabzuges für Krankenkassenprämien für die Staatskasse.

FDP- und SVP-Kreise hatten beantragt, die Höhe der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien neu festzulegen. Das Aargauer Kantonsparlament hatte bereits eine Woche vor der Beratung des Steuergesetzes eine FDP/SVP-Motion dazu behandelt. Damals hatte es knapp und per Stichentscheid der Präsidentin gegen eine Verdoppelung des Pauschalabzuges für Krankenkassenprämien ausgesprochen.

Am Freitag legte die Regierung Zahlen vor: Vor allem für die Gemeinden ergäben sich durch eine Erhöhung der Pauschale schwerwiegende Konsequenzen, indem schon ab 2020 massive, nicht budgetierte Steuermindereinnahmen in der Grössenordnung von rund 40 Millionen Franken anfallen würden, wird Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) in einer Mitteilung zitiert.

Umstritten war bei der ersten Lesung des Steuergesetzes auch die Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes gewesen. Damit soll auch der Kanton Aargau, wie fast alle andern Kantone, über eine Sicherung der Steuern beim Verkauf von Liegenschaften erhalten.

Die vorberatende Kommission hatte die Einführung dieses Instrumentes abgelehnt und dem Rat vorgeschlagen, dass die Regierung noch einmal über die Bücher gehen solle. Der Rat entschied dann mit 64 zu 58 Stimmen, den entsprechenden Paragraphen vorerst im Gesetz zu belassen.

Nach einer Prüfung kommt die Regierung nun im Hinblick auf die zweite Lesung zu keinen neuen Erkenntnissen. Ein Gutachten komme zum Schluss, dass zur Sicherung von Steuern auf Liegenschaftsverkäufen allein das gesetzliche Grundpfandrecht in Frage komme, wie das in den anderen Kantonen auch vorgesehen ist.

Die Kommissionsberatungen finden im Oktober statt. Die zweite Lesung der Teilrevision des Steuergesetzes im Aargauer Grossen Rat ist im November 2019 geplant, die Inkraftsetzung dann auf den 1. Januar 2020.

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