Coronavirus – AargauAargauer Regierung prüft Ausbau der Härtefallunterstützung
ga, sda
24.2.2021 - 16:47
Der Aargauer Regierungsrat prüft einen weiteren Ausbau der kantonalen Härtefallunterstützung. Zur Diskussion steht die Ausrichtung von Fixkostenbeiträgen auch an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall wie in der Reisebranche, der Eventbranche und der Schaustellerbranche auszudehnen.
Zudem sollen im Sinne der Gleichbehandlung auch Fixkostenbeiträge an Betriebe ausgerichtet werden, die ihren Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit der Belieferung von behördlich geschlossenen Betrieben erwirtschaften. Das teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.
Der Regierungsrat hatte das Härtefallprogramm zuletzt im Januar ausgebaut. Neben Liquiditätshilfen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen und Kreditausfallgarantien an Unternehmen mit einem pandemiebedingten Umsatzausfall von mehr als 25 Prozent im Jahr 2020 werden seither auch Fixkostenbeiträge an behördlich geschlossene Unternehmen ausgerichtet.
Sie erhalten nicht rückzahlbare Beiträge an ihre Festkosten wie Miete, Pachtzins, Leasing und Versicherungen. Die Kosten können als Folge der fehlenden Einnahmen ungedeckt bleiben. Diese Massnahme hilft laut Regierungsrat insbesondere auch den besonders stark betroffenen Gastronomiebetrieben.
Rückendeckung für Bundesrat
Der Entscheid des Bundesrats, die Schutzmassnahmen vom kommenden Montag an vorsichtig und zeitlich über mehrere Wochen gestaffelt zu lockern, werde begrüsst, teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit. So könnten Erkenntnisse zu den Auswirkungen der jeweiligen Lockerungsschritte gewonnen werden.
Man sei sich bewusst, dass damit die Bevölkerung und verschiedene Branchen und Unternehmen weiterhin von einschneidenden Beschränkungen betroffen seien. Es gehe vor allem darum, die günstige Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen abzusichern und das in den letzten Wochen durch die starken Einschränkungen Erreichte nicht zu gefährden.
Der Regierungsrat setzt sich nach eigenen Angaben beim Bundesrat mit Nachdruck dafür ein, dass besonders stark betroffene Wirtschaftsbereiche, wie die Gastronomie, mit dem nächsten Lockerungsschritt wieder vollständig öffnen können, wenn es von der epidemiologischen Lage her zu verantworten ist.
Im Aargau bleiben Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs vorerst geschlossen. Der Regierungsrat hat die im Dezember beschlossene Schliessung bis 22. März verlängert.
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