Die Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau kontrolliert gemäss Regierungsrat die Emissionen bei Zementwerk korrekt. Der Regierungsrat hat eine Aufsichtsanzeige von zwei Umweltorganisationen gegen die Behörde abgewiesen. Der Entscheid ist endgültig.
Die Abteilung für Umwelt (AfU) nehme ihre Vollzugstätigkeit gewissenhaft wahr, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Der Abteilung sei kein Fehlverhalten anzulasten, das ein aufsichtsrechtliches Eingreifen rechtfertigen würde.
Konkret habe habe die Abteilung bei den Zementwerken für alle Schadstoffe einen einjährigen Kontrollrhythmus angeordnet. Dies gehe wesentlich weiter als die gesetzlichen Vorgaben.
Bei den Grenzüberschreitungen handle die Fachstelle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, indem sie Sanierungsmassnahmen anordne und durchsetze. Der Regierungsrat attestiert der Fachstelle «insgesamt eine zeitnahe, den Umständen entsprechende und zielorientierte Handlungsweise».
Kontrollarbeit gemängelt
Die Organisationen Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) und Pingwin Planet (PP) hatten im vergangenen September eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Darin wurde ein Teil der Kontrollarbeit der Behörde bei der Jura Cement in Wildegg und beim Holcim-Zementwerk in Siggenthal bemängelt.
Die Abteilung für Umwelt habe die Zementwerke nicht rechtzeitig zu kontinuierlichen Messungen und lückenlosen Aufzeichnungen verpflichtet, lautete der Vorwurf. Die Behörde solle die bundesrechtlichen Vorgaben betreffend den krebsfördernden Substanzen wie Benzol und Dioxine nicht durchgesetzt haben.
Das Amt habe auch seine Verpflichtung zur Emissionsbegrenzung von Stickoxiden nicht genügend wahrgenommen. Gemäss den Organisationen ist in der Schweiz der Wille bislang nicht vorhanden, die Emissionen bei den Zementwerken so zu reduzieren, wie dies das geltende Recht vorschreibt.
Vorgaben des Bundes
Aus Sicht des Regierungsrats hat die AfU auch die Problematik bei der Reduktion der Benzolemissionen erkannt. So habe die Abteilung beispielsweise den Einsatz eines schweizweit neuartigen Geräts veranlasst, welches die kontinuierliche Benzolmessung ermögliche. Dies sei eine Grundvoraussetzung für das Anordnen und Durchsetzen von wirksamen Massnahmen.
Die von der Fachstelle festgelegte Sanierungsfrist von vier Jahren berücksichtigt gemäss Regierungsrat «die Komplexität des Systems und die Umsetzung wirksamer Massnahmen, da für die Entstehung von Benzol verschiedene Faktoren und Einflussgrössen existieren».
Eine pflichtwidrige Amtsführung liege auch in diesem Punkt nicht vor. Das gelte ebenfalls für die Reduktion von Stickoxiden. Die Fachstelle setze die auf Bundesebene geltenden gesetzlichen und mit der Branche vereinbarten Vorgaben sachgerecht um, weshalb sich aktuell keine weiteren Massnahmen aufdrängten.
Zurück zur StartseiteSDA