Coronavirus – Aargau Aargauer Regierungsrat: Weitere Härtefall-Millionen für Unternehmen

ga, sda

20.12.2021 - 10:43

Der Aargauer Regierungsrat hat die Härtefallmassnahmen für Unternehmen verlängert. Davon profitieren können auch Restaurants, die wegen der Corona-Pandemie Umsatzeinbussen von mehr als 40 Prozent erlitten. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat hat die Härtefallmassnahmen für Unternehmen verlängert. Davon profitieren können auch Restaurants, die wegen der Corona-Pandemie Umsatzeinbussen von mehr als 40 Prozent erlitten. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau können Restaurants, Reiseunternehmen und die Eventbranche auch für die Zeit von Juli bis Dezember mit Härtefallgelder wegen der Corona-Pandemie rechnen. Der Regierungsrat entschied, die Härtefallmassnahmen zu verlängern. Es geht um rund 40 Millionen Franken.

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Die Bemessungsperiode für die bisherige Unterstützung endete am 30. Juni. Aargauer Unternehmen, die bereits als Härtefall qualifiziert sind, erhalten nun auch für die Monate Juli bis Dezember einen zusätzlichen Fixkostenbeitrag, wie der Aargauer Regierungsrat am Montag mitteilte.

Dieser Beitrag bemesse sich am Umsatzrückgang während dieser Periode und einem branchenüblichen Fixkostensatz. Nicht der gesamte Umsatzrückgang werde angerechnet: 10 Prozent werden vom Umsatzrückgang abgezogen.

Grund dafür ist gemäss Regierungsrat, dass viele Unternehmen ihre Kostenstruktur wegen der Pandemie angepasst haben und jetzt tiefere Fixkosten aufweisen. Zudem sei nicht der ganze Umsatzrückgang zwingend pandemiebedingt. Der Regierungsrat will mit der Reduktion Überentschädigungen und Mitnahmeeffekte vermeiden.

Neue Gesuche möglich

Auch neue Gesuchsteller können sich beim Kanton melden, wenn sie bis zum 30. Juni einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent während 12 Monaten aufweisen und ihre Umsatzbasis 5 Millionen Franken nicht übersteigt. Keinen Anspruch haben jedoch Gesuchsteller, deren Gesuch für einen Fixkostenbeitrag wegen hohen Umsatzausfalls bereits einmal abgelehnt wurde. Die Gesuche können im Februar eingereicht werden.

Regierungsrat: Noch ist Geld vorhanden

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die vom Parlament bewilligten Kredite ausreichen werden. Eine Modellrechnung geht gemäss Regierungsrat davon aus, dass Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken Beiträge in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken beanspruchen werden.

Davon gehen 12 Millionen Franken zulasten des Kantons. Beiträge an Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken gehen vollständig zulasten der Bundesratsreserve.

Aus der Bundesratsreserve stehen noch rund 24 Millionen Franken zur Verfügung. Die Verlängerung der Härtefallhilfe kann im Rahmen des vom Grossen Rat bewilligten Verpflichtungs- und Nachtragskredits bewältigt werden.

In gewissen Branchen, die besonders hart von den Corona-Beschränkungen betroffen waren, haben sich die Umsatzzahlen noch nicht erholt, wie der Regierungsrat festhält. Dazu komme, dass mit der fünften Pandemiewelle die Umsätze abermals stark rückläufig seien. Das betreffe vor allem die Gastronomie und Hotellerie, den Eventbereich, Fitnesscenter und die Reisebranche.

Erste Bilanz

Insgesamt wurden bisher rund 3400 Gesuche eingereicht. Davon hiess der Kanton 2450 Gesuche gut – und 850 wurden abgelehnt. Rund 50 Gesuche sind wegen zeitaufwändiger Abklärungen noch offen. Die weiteren Gesuche wurden zurückgezogen bzw. wegen Unterstützung über eine andere Massnahme abgeschrieben.

Bislang wurden gemäss Kantonsangaben nicht rückzahlbare Beiträge von 230 Millionen Franken ausgerichtet und Kreditausfallgarantien von 10 Millionen Franken gesprochen.