Ein selbsternannter Sektenguru muss wegen mehrfacher sexueller Nötigung eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verbüssen. Das Bundesgericht hat die Strafe des Aargauer Obergerichts bestätigt, das auch eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme anordnete.
Der 67-jährige alte Mann hatte zuletzt im Bezirk Zurzach eine eigene Yoga-Schule geführt. In der Mediationsgruppe bestand während Jahren eine sektenähnliche Struktur. Der Mann trat gegenüber den Frauen dominant und kontrollierend auf. Fünf Frauen reichten gegen den Mann Strafanzeige ein, weil er sie während Jahren sexuell genötigt hatte.
Im Juni 2018 reduzierte das Obergericht die vom Bezirksgericht Zurzach verhängte Freiheitsstrafe auf insgesamt neun Jahre. Das Obergericht ordnete – statt einer Verwahrung – eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Der Mann war bereits früher im Kanton Solothurn der sexueller Nötigung schuldig befunden worden.
Gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts wehrte sich der selbsternannte Zen-Meditationslehrer. Er wollte vor allem erreichen, dass die ambulante Massnahme aufgehoben wird. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Gutachten: Dominanz- und Kontrollbedürfnis
Das Bundesgericht stützt sich – wie zuvor das Obergericht – auf zwei psychologische Gutachten. Der Mann hatte sich geweigert, mit den Sachverständigen zu reden. Er wollte auf diese Weise wohl erreichen, dass die Gutachten vor Gericht nicht anerkannt werden.
Die Gutachter kamen zum Schluss, dass beim Mann zwar keine psychische Krankheit vorliege. Der Geistheiler habe jedoch eine narzistische Persönlichkeit und weise einen «Dominanzfokus» auf. Die Straftaten stünden im Zusammenhang mit diesem psychischen Zustand. Die «Persönlichkeitsmerkmale mit Krankheitswert» hätten lange gedauert und zu Straftaten geführt.
So hatte der «Meister» die Opfer, die bis zu 30 Jahre jünger waren als er, dominiert und abhängig gemacht. Er baute zunächst ein Vertrauensverhältnis auf, spielte sich als Helfer und Heiler auf.
Dabei hatte er es auf Frauen abgesehen, die wiederum eine Autoritätsperson suchten. Eine Frau gab an, sie habe aus «purer Angst vor der Hölle» die Anweisungen des Mannes befolgt und sich nicht gegen die Übergriffe gewehrt.
Das Verhalten des Mannes gegenüber den Frauen liesse den Schluss auf ein stark ausgeprägtes Dominanz- und Kontrollbedürfnis zu, geht aus den Erwägungen des Bundesgerichts hervor. Zusammen mit der akzentuierten narzisstischen Persönlichkeit erkläre dieser Befund die deliktischen Handlungen in plausibler Weise.
Das Tatmuster sei über viele Jahre hinweg stabil geblieben. Die Rückfallgefahr lässt sich gemäss Bundesgericht durch eine mehrjährige störungs- und deliktorientierte psychotherapeutische Behandlung relevant senken. (Urteil 6B_933/2018 vom 3. Oktober 2019)
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