Tierschutz Aargauer Veterinärdienst beschlagnahmt alle Rinder eines Landwirts

roch, sda

3.10.2023 - 09:46

Zu den vom Veterinäramt festgestellten Mängeln gehörte die ungenügende Entmistung der Liegeplätze. Dadurch ist das Rind an den Schenkeln stark verschmutzt.
Zu den vom Veterinäramt festgestellten Mängeln gehörte die ungenügende Entmistung der Liegeplätze. Dadurch ist das Rind an den Schenkeln stark verschmutzt.
Keystone

Wegen wiederholter Verstösse gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz hat der Aargauer Veterinärdienst im August 17 Kühe und Rinder eines Nutztierbetriebs beschlagnahmt. Für den Tierhalter wurde ein Halteverbot erlassen, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mitteilte.

3.10.2023 - 09:46

Der Tierhalter habe die angeordneten Massnahmen des Veterinärdiensts, insbesondere jene zu kranken und verletzten Tieren, wiederholt nicht umgesetzt, schreibt das DGS. Die Tierhaltung in seinem Betrieb sei zudem immer wieder negativ aufgefallen, unter anderem wegen verschmutzter oder nicht korrekt mit Ohrmarken gekennzeichneter Tiere, ungenügend eingestreuten Liegeflächen oder ungepflegten Klauen.

Fünf kranke Tiere erlöst

In der Folge veranlasste der Veterinärdienst die Beschlagnahmung aller 17 Kühe und Rinder und brachte diese an einen geeigneten Ort, wie das DGS weiter schreibt. Fünf Tiere hätten wegen ihres schlechten Zustandes erlöst werden müssen, sagte Anne-Kathrin Witschi vom Veterinärdienst auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Tierhalter habe schliesslich auf die Tiere verzichtet und der verbliebene Bestand sei an ein Viehhandelsunternehmen verkauft worden.

Kontrolliert wurde der Betrieb vom Veterinärdienst Anfang August nach einer Meldung aus der Bevölkerung. In Ferienabwesenheit des Tierhalters hätten die Mitarbeitenden «eine massive Verschlechterung der Situation» festgestellt und eine Behebung der Mängel verlangt. Trotzdem hätten – bei einer Nachkontrolle einige Tage später – die Mängel immer noch bestanden.

Juristische Konsequenzen

Zum Standort des Betriebs sowie zum Alter des Tierhalters machte das DGS keine Angaben. Laut Mitteilung ist das Tierhalteverbot ausserdem noch nicht rechtskräftig. Parallel zum administrativen Verfahren werde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, teilte das Veterinäramt auf Anfrage mit. Damit muss der Landwirt auch mit juristischen Konsequenzen rechnen.

roch, sda