Tierschutz Aargauer Veterinärdienst hat weniger Mängel in Tierhaltung entdeckt

roch, sda

18.4.2023 - 10:11

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat im vergangenen Jahr 18 Tierhalterinnen und Tierhalter wegen gravierender Mängel angezeigt. Neben dem Tierwohl kontrolliert der Kanton auch die Hygiene bei der Milchproduktion. (Symbolbild)
Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat im vergangenen Jahr 18 Tierhalterinnen und Tierhalter wegen gravierender Mängel angezeigt. Neben dem Tierwohl kontrolliert der Kanton auch die Hygiene bei der Milchproduktion. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Veterinärdienst hat im vergangenen Jahr nur noch in 18 Prozent der kontrollierten Betriebe Mängel im Tierschutz entdeckt. Im Vorjahr waren es noch 32 Prozent gewesen. In 18 gravierenden Fällen wurde eine Anzeige eingereicht sowie vier Tierhalteverbote ausgesprochen.

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Der Veterinärdienst hat im Jahr 2022 insgesamt 828 Tierschutzkontrollen im Nutztierbereich durchgeführt. Zwei Drittel oder 547 Kontrollen hätten die Primärproduktion betroffen, also die Haltung von Tieren zur Lebensmittelproduktion, wie das Departement Gesundheit und Soziales DGS am Dienstag informierte.

Neben der Einhaltung von Tierschutzvorschriften werde dabei auch die Tiergesundheit und die Hygiene bei der Milchproduktion überprüft. 2021 waren dabei noch bei 32 Prozent der kontrollierten Betriebe Mängel im Bereich des Tierschutzes oder der Tiergesundheit festgestellt worden, 2022 wiesen nur noch 18 Prozent der Betriebe Mängel auf.

Mehr unangekündigte Kontrollen

Der Veterinärdienst hatte im Jahr 2020 das Kontrollkonzept angepasst und dabei die Anzahl unangekündigter Kontrollen von 35 Prozent (2019) auf 77 Prozent (2022) gesteigert. Zudem werde «die Behebung der Mängel mit Nachkontrollen konsequent durchgesetzt», wie das DGS weiter mitteilte.

In 18 gravierenden Fällen reichte der Veterinärdienst letztes Jahr bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Tierhalterin oder den Tierhalter ein (Vorjahr: 15). Zudem wurden, wegen wiederholt gravierender Tierschutzmängel, für vier Nutzierhalterinnen und -halter ein Tierhalteverbot erlassen.