KantonsverfassungAargauer Volk soll künftig das «Präsidium der Gemeinde» wählen
ga, sda
10.12.2021 - 10:19
Im Kanton Aargau soll der Begriff «Gemeindeammann» oder «Stadtammann» in der Kantonsverfassung gestrichen werden. Neu soll das Volk stattdessen das «Präsidium der Gemeinde» wählen. Das fordern Grossräte aus den Reihen der SP, FDP, Mitte, GLP und EVP in einer im Grossen Rat eingereichten Motion.
10.12.2021, 10:19
SDA
Bei den Kommunalwahlen in den vergangenen Monaten wählte das Volk die Mitglieder des Gemeinderats oder des Stadtrats. Und zuletzt wurde der «Gemeindeammann» gewählt, wie es auf der offiziellen Wahlausschreibung hiess.
So kam es vor, dass in Brugg die Frau Stadtammann Barbara Horlacher (Grüne) klar wiedergewählt wurde – auf dem Wahlzettel war jedoch nur von «Stadtammann» die Rede.
Diesen Anachronismus wollen Grossrätinnen und Grossräte mit einer Motion nun ändern. Der Begriff Gemeindeammann stamme aus dem 19. Jahrhundert und stehe in der Kantonsverfassung, schreiben sie in der Begründung der Motion.
Die Gemeinden könnten zwar in der Gemeindeordnung den Begriff der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten festlegen. Gehe es jedoch um die amtliche Ausschreibung der Wahl, so müssten sie die Begrifflichkeit der Verfassung übernehmen, also die Wahl des «Gemeindeammanns».
Eine Funktion und kein Geschlecht wählen
Doch 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sei es an der Zeit, dass in den Bezeichnungen der höchsten politischen Ämter kein Geschlecht explizit genannt werde, heisst es in der Begründung der Motion weiter. Die Sprache solle sich den Begebenheiten anpassen. Der Ersatz zum Gemeindepräsidiums drängt sich auf.
«Wir wählen eine Funktion und kein Geschlecht», schreiben die Grossrätinnen und Grossräte: «Die sehr holprigen und unmöglichen Bezeichnungen Frau Vize-Ammann und Frau Ammann gehören auch im Kanton Aargau in die Geschichtsbücher und nicht mehr in den politischen Alltag.»
Wenn der Grosse Rat die Motion gutheisst und damit an den Regierungsrat überweist, ist das Ziel noch nicht erreicht. Der Regierungsrat muss dem Parlament eine Vorlage zur Änderung der Kantonsverfassung vorlegen – und über die Anpassung in der Verfassung wird letztlich das Volk zwingend abstimmen. Die nächsten Kommunalwahlen im Aargau finden erst in vier Jahren statt.
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