Landrat BL Alternativen zu Gemeindeversammlungen in Baselland in Prüfung

SDA

5.11.2020 - 15:17

Der Landrat bewilligte die Prüfung von pandemiebedingten Alternativen zu Gemeindeversammlungen.
Der Landrat bewilligte die Prüfung von pandemiebedingten Alternativen zu Gemeindeversammlungen.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag einen dringlichen Vorstoss der SP zur Aufrechterhaltung der Beschlussfähigkeit der Gemeinden in Corona-Zeiten an die Regierung überwiesen. Keine Mehrheit fand indes ein Verfahrenspostulat der SVP, das eine Beschränkung der Redezeit im Landrat forderte.

Der SP-Vorstoss fordert, dass Gemeinden angesichts möglicher Verbote von Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen die Möglichkeit erhalten sollen, als Alternative Urnenabstimmungen anzusetzen oder Videokonferenzen durchzuführen. Die Tatsache, dass Gemeinde-Exekutiven während der Lockdown-Zeit im Frühling alleine dringliche Beschlüsse fällen mussten, sei eine zu hohe Einschränkung der politischen Rechte gewesen.

Die Regierung zeigte sich bereit den Vorstoss entgegen zu nehmen – aber nicht als verbindliche Motion, sondern nur als Postulat, das der Exekutive mehr Spielraum bei der Umsetzung gebe. Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) erinnerte daran, dass Gemeindeversammlungen zumindest jetzt noch ausdrücklich von den einschränkenden Massnahmen für Versammlungen ausgenommen seien.

Er gab zu Bedenken, dass es sich hier um einen Eingriff in den sensiblen Bereich der politischen Rechte handle. Würde man die Befugnisse auf Verordnungsebene neu regeln, begebe man sich möglicherweise auf juristisches Glatteis. Beschwerden gegen Urnenbeschlüsse zum Beispiel über Budgets oder Steuerfüsse könnten Tür und Tor geöffnet werden. Eine Regelung auf Gesetzesstufe wäre sicherer, benötige aber auch mehr Zeit.

Der Motionär zeigte sich bereit, seinen Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. In dieser Form wurde der Vorstoss schliesslich stillschweigend überwiesen.

Keine Einschränkungen im Landrat

Keine Chance hatte ein dringliches Verfahrenspostulat der SVP zur Beschränkung des Geschäftsaufkommens und der Redezeit im Landrat während der Corona-Krise. Als Begründung gab die Partei die erschwerten Bedingungen an, unter denen der Landrat tagen müsse. Die Partei blieb mit ihrer Forderung aber mehr oder weniger allein. Der Landrat sprach sich mit 61 gegen 24 Stimmen bei 2 Enthaltung gegen eine Überweisung an die Regierung aus.

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