Nordschweiz Autos werden bei Sozialhilfe für Kriegsflüchtlinge angerechnet

ga, sda

17.2.2023 - 13:51

Im Kanton Aargau werden Personen mit Schutzstatus künftig gleich behandelt wie alle anderen Sozialhilfebeziehende: Das Auto wird bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau werden Personen mit Schutzstatus künftig gleich behandelt wie alle anderen Sozialhilfebeziehende: Das Auto wird bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau fallen Fahrzeuge bei der Berechnung der Sozialhilfe für Ukraine-Kriegsflüchtlinge künftig ins Gewicht. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Damit gelten für Personen mit Schutzstatus S die gleichen Spielregeln wie für alle anderen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger.

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Die Fahrzeuge werden zwölf Monate nach Einreise bei der Bedarfsprüfung angerechnet, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Der Regierungsrat passte die entsprechende Schutzbedürftigen-Verordnung per 10. März an.

Motorfahrzeuge zählen gemäss der kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) zu den eigenen Vermögensmitteln. Sie sind bei der Bedarfsberechnung zur Festlegung der Sozialhilfe grundsätzlich anzurechnen. Das bedeutet in der Praxis, dass das Fahrzeug verkauft werden muss und der Erlös vor dem Bezug der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt verwendet werden muss.

Der Regierungsrat spricht in diesem Zusammen von einer Rechtsgleichheit mit anderen Sozialhilfebeziehenden. Er verweist auf die revidierten Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beziehungsweise der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Der Regierungsrat hatte zunächst auf die Anrechnung der Fahrzeuge mit Blick auf die baldige Rückreise der Geflüchteten verzichtet.