TaggelderBasel wählt Sonderweg bei Hilfen für Kulturschaffende
dosp, sda
12.2.2021 - 13:37
Kulturschaffende in Basel-Stadt sollen auf unbürokratischem Weg Hilfe erhalten – in Form von Taggeldern. Der Kanton nimmt damit eine Initiative des Kantons Zürich auf.
Der Kanton Zürich will Kulturschaffende, denen die Corona-Massnahmen die Existenzsicherung genommen hat, mit einem bis Ende April befristeten Ersatzeinkommen von 3840 Franken pro Monat unterstützen. Dies verkündete der Kanton Mitte Januar.
Dass der Kanton dabei auf Bundesgelder zurückgreifen will, stösst beim Bund auf Widerstand. Das Modell sei mit der jetzigen Rechtslage nicht vereinbar, sagte Isabelle Chassot, Chefin des Bundesamts für Kultur, am Donnerstag in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger».
Das hinderte den neuen Basler Regierungspräsidenten Beat Jans (SP) aber nicht daran, das Zürcher Modell aufzugreifen. Basel-Stadt will Kulturschaffenden neu ein Taggeld von 98 Franken ausbezahlen. Zur Existenzsicherung von Familien soll zudem ein Freibetrag von monatlich 1250 Franken pro unterhaltspflichtigem Kind gewährt werden. Abgezogen werden Einkünfte aus dem Corona-Erwerbsersatz und noch bestehenden Engagements sowie Kurzarbeitsentschädigungen.
Das «Basler Modell» sei sowohl für die Antragsteller als auch für die Verwaltung viel weniger aufwendig als die Bundesregelung, sagt Beat Jans auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Und es berücksichtige auch Kulturschaffende, die bislang durch die Maschen der Hilfsmassnahmen gefallen seien.
Die Basler Regierung hat hierfür einen Betrag von 6 Millionen Franken aus dem Krisenfonds bewilligt. Anders als der Kanton Zürich wird der Kanton Basel-Stadt nicht auf Bundesmittel zurückgreifen. Damit entgeht er dem Konflikt mit dem Bund. «Uns ging es aber nicht darum, einem Konflikt aus dem Weg zu gehen, wir wollten eine schnelle Hilfe ermöglichen», sagt Jans.
Unterstützung von Staatsrechtler
Jans will den Bund aber nicht aus seiner Verantwortung nehmen. Das ist auch die Meinung der zuständigen Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr, die ihr Programm wegen der Konflikte mit dem Bund aber vorerst sistieren musste. Sie beruft sich auf ein Gutachten von Staatsrechtler Felix Uhlmann von der Universität Zürich, das zum Schluss kommt, dass ein solches Ersatzeinkommen den Gesetzesvorgaben durchaus entspreche, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Jans moniert, dass der Bund einmal mehr wenig Gehör für Probleme in den Städten habe. Kulturschaffende, die unter den Pandemie-Massnahmen zu leiden haben, seien vor allem in den Grossstädten zuhause. «Wenn es um Bauern gegangen wäre, hätte sich der Bund sicher nicht gegen unbürokratische Hilfsmodelle gewehrt», sagt Jans, der als langjähriger Nationalrat hier nach eigenen Angaben seine entsprechenden Erfahrungen gemacht habe.
In einer Medienmitteilung vom Freitag freut sich eine Vereinigung mit Namen Koalition der freien Kulturszene Basel über das «Basler Modell». Bemerkenswert sei, dass damit schnell und unbürokratisch effektiv geholfen werde, und zwar Selbständigen und Freischaffenden, welche durch andere soziale Netze nicht aufgefangen werden, heisst es.