Landrat BL Baselbieter Gemeinden können Parkplatzzahl bestimmen

chhi, sda

2.6.2022 - 10:16

Gemeinden können selbst Reglemente erlassen, wie viele Parkplätze erstellt werden müssen. (Symbolbild)
Gemeinden können selbst Reglemente erlassen, wie viele Parkplätze erstellt werden müssen. (Symbolbild)
Keystone

Die Baselbieter Gemeinden können die Zahl an Parkplätzen bei Neubauten selber in einem Reglement festlegen und damit tiefer ansetzen, als es das Kantonsgesetz vorschreibt. Der Landrat hat am Donnerstag das Raumplanungs- und Baugesetz in zweiter Lesung entsprechend geändert.

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In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 75 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen deutlich angenommen.

Die Autonomie der Gemeinden könnte soweit gehen, dass sie bei unbewohnten Gebäuden gar keine Parkplätze vorschreiben. Neu dürfen Gemeinden Parkplatzvorschriften auch für private Bauherren auf privaten Grundstücken erlassen.

Das Reglement einer Gemeinde muss jedoch immer noch von der Baselbieter Regierung abgesegnet werden. Insbesondere die Verwaltung muss bei der Planung auf Veränderungen der Verkehrsflüsse achten. Für Gemeinden, die kein eigenes Parkplatz-Reglement erlassen, gelten weiterhin die Vorschriften des Kantons.

FDP wollte Volk stärker einbeziehen

In der zweiten Lesung brachte die FDP einen Antrag vor, der verlangt hätte, dass die Parkplatz-Reglemente zu öffentlichen Parkplätzen einer Urnenabstimmung unterstellt würden. Diesen Antrag der FDP haben fast alle Parteien abgelehnt.

Sowohl der Kommissionssprecher als auch die Fraktionssprecher bemängelten, dass damit nur die öffentlichen Parkplätze zur Urnenabstimmung gelangen würden. Das neue Gesetz wolle jedoch die Gemeinden ermächtigen, die Parkplatzzahl auch auf privaten Grundstücken vorzuschreiben. Durch den Antrag «würden die Gemeindeversammlung und Gemeindeautonomie geschwächt», kritisierte beispielsweise die Fraktionssprecherin der SVP.

Baudirektor Isaac Reber (Grüne) sagte, eine solche Bestimmung gehöre in das Gemeindegesetz und nicht in das Kantonsgesetz. Ein solches Instrument wäre ein «Affront für die Gemeindeversammlung», bemerkte der Regierungsrat. Die Gemeinden hätte nun mehr Möglichkeiten, die Parkplatzzahl so zu regeln, dass Investoren die Vorschrift nicht mehr als Hemmnis betrachteten.

Der Landrat lehnte den FDP-Antrag mit 66 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.