Landrat BLBaselbieter Gemeinden sollen Mehrwertabgabe auch an Kanton geben
chhi, sda
24.2.2022 - 16:13
Wenn in Baselbieter Gemeinden bei Umzonungen sogenannte Mehrwertabgaben anfallen, soll auch der Kanton profitieren. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss überwiesen, allerdings in der schwächeren Form eines Postulats.
Keystone-SDA, chhi, sda
24.02.2022, 16:13
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Der SVP-Vorstoss fordert, dass die Baselbieter Regierung das Gesetz über die «Abgeltung von Planungsmehrwerten» ändert, und die Gemeinden dem Kanton einen Teil der Mehrwertabgaben zukommen lassen müssen. Der Kanton Basel-Landschaft hat dies bislang nicht geregelt. Deshalb können Baselbieter Gemeinden eigene Reglemente erlassen, um Abgaben zu verlangen, wenn sie Umzonungen durchführen, bei denen der Verkehrswert von Grundstücken steigt.
Die SVP wollte mit dem Vorstoss erreichen, dass es im Kanton einen Ausgleich gebe zwischen Gemeinden, die Bauland einzonen und Mehrwertabgabe erhalten und denjenigen, die auszonen und Geld verlieren.
Die Sprecherin der Grünen/EVP war «erstaunt», dass der Vorstoss von der SVP stammt und vermutete, die SVP wolle verhindern, dass Gemeinden eigene Reglemente ausarbeiteten, wenn sie die Hälfte der Abgabe dem Kanton übergeben müssten.
Die SP wollte das Thema erst in der Landratskommission behandeln; auch die Fraktion Mitte/GLP wollte abwarten, bis die Regierung eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet habe.
Baudirektor Isaac Reber (Grüne) mahnte, man könne Mehrwertabgaben nicht nur aus Sicht der Gemeinden diskutieren. Für ihn braucht es einen Ausgleich zwischen den Gemeinden im Oberbaselbiet, die über Baulandreserven verfügten, und den Gemeinden im Unterbaselbiet, die schon sehr dicht bewohnt sind. Nicht als Motion, sondern nur als Postulat wollte die Regierung den Vorstoss entgegennehmen. Der Landrat war mit 49 zu 35 Stimmen bei 2 Enthaltungen gleicher Meinung. Die Regierung wird nun einen Bericht dem Landrat vorlegen müssen.
Münchenstein kämpfte vor Bundesgericht
Hintergrund ist ein längerer Rechtsstreit zwischen dem Kanton und der Gemeinde Münchenstein. Im Jahr 2014 wurde das revidierte Bundes-Raumplanungsgesetz in Kraft gesetzt. Dieses schreibt den Kantonen eine Mehrwertabgabe vor, wenn bei Neueinzonungen oder Um- und Aufzonungen Land aufgewertet wird. Deshalb soll der jeweilige Eigentümer dazu verpflichtet werden, eine Abgeltung für den Mehrwert zu entrichten.
Die Gemeinde Münchenstein hatte 2013 mit der Revision der Zonenplanung eine kommunalen Mehrwertabgabe beschlossen. Zwei Münchensteiner Unternehmen machten dagegen eine Einsprache. Die Gemeinde Münchenstein blitzte bei der Regierung und am Kantonsgericht ab, bekam vom Bundesgericht 2016 dann aber Recht: Die Mehrwertabgabe fällt in die Gemeindeautonomie.
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