Gesundheitsversorgung Baselbieter Kantonsgericht erklärt Ärztestopp für widerrechtlich

scmi, sda

18.1.2023 - 21:46

Das Kantonsgericht entschied zuungunsten von Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP), der im Jahr 2022 einen Zulassungsstopp für Ärzte einführte. (Archivbild)
Das Kantonsgericht entschied zuungunsten von Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP), der im Jahr 2022 einen Zulassungsstopp für Ärzte einführte. (Archivbild)
Keystone

Das Kantonsgericht Baselland hebt den Zulassungsstopp für ambulante Ärzte auf. Die Richter kamen am Mittwoch zum Schluss, dass für diesen Entscheid des Regierungsrats die rechtliche Grundlage fehle. Dies berichteten unter anderem SRF-Regionaljournal und die BaZ.

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Das Gericht ist gemäss Medienberichten der Ansicht, der Regierungsrat habe mit dem Zulassungsstopp seine Kompetenzen überschritten. Damit habe die Exekutive gegen die Gewaltentrennung und das Legalitätsprinzip verstossen. Somit entschied das Kantonsgericht zugunsten der Privatklinik Birshof in Münchenstein, die zur Hirslanden-Gruppe gehört. Diese hatte gegen den Einstellungsstopp Rekurs eingelegt.

Der Gerichtsentscheid ist eine Niederlage für den Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP). Dieser hatte zusammen mit dem Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte) im März 2022 Obergrenzen bei den Neuzulassungen von Ärztinnen und Ärzten für die beiden Kantone definiert.

Diese Grenzen waren für acht Fachgebiete der ambulanten Versorgung bestimmt. Die beiden Regierungsräte begründeten die Beschränkung mit der hohen Ärztedichte und den hohen Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien in den beiden Basel.