Der Baselbieter Landrat segnete am Donnerstag zwei Notverordnungen der Regierung im Rahmen der Coronavirus-Pandemie-Massnahmen ab: Die Erweiterung der kantonalen Soforthilfe auf indirekt betroffene Selbstständigerwerbende war unbestritten, während die Unterstützung der Kindertagesstätten auf wenige Gegenstimmen stiess.
Im Grundsatz zeigte man sich im Kantonsparlament mit der Arbeit der Regierung sehr zufrieden. Von den Fraktionssprechern von links bis rechts wurde das rasche und inhaltlich zielgerichtete Handeln gelobt.
Zu den Sofortmassnahmen: Die Regierung hatte im April auch indirekt betroffenen selbständig Erwerbenden, die gemäss der am 16. April 2020 angepassten Bundesverordnung Anspruch auf Erwerbsersatz haben, pauschal 3000 Franken an nicht rückzahlbarer Soforthilfe zugesprochen.
Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) gab einen kurzen und groben Überblick auf die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die er angesichts der Ausnahmesituation als «verhalten positiv» bezeichnete. So bewegten sich die Arbeitslosenzahlen – sie stiegen im April von 2,2 auf 2,6 Prozent – weit unter dem gesamtschweizerischen Niveau.
Bis jetzt seien rund 5000 Voranmeldungen auf Kurzarbeitsentschädigungen eingegangen – betroffen seien rund 50'300 Arbeitnehmende, sagte Lauber weiter. Zudem seien 8101 Gesuche für Soforthilfe eingereicht worden. Dies entspreche aktuell einer Summe von 33 Millionen Franken.
Die Anpassungen der kantonalen Corona-Notverordnung wurde einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Für mehr Diskussionen sorgte das Massnahmenpaket bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, insbesondere, weil gewisse Gemeinden Vorbehalte eingebracht hatten.
Die Regierung hatte beschlossen, Eltern von den Kosten nicht genutzter Kinderbetreuungsplätze zu befreien. Dies war im Prinzip unbestritten. Gleichzeitig schoss er den eigentlich zuständigen Gemeinden einen finanziellen Ausgleich der Ausfälle von 80 Prozent vor – in Erwartung, dass die Gemeinden diese Zuschüsse an den Kanton zurückzahlen.
Landräte aus verschiedenen Fraktion trugen die Vorbehalte der Gemeinden ins Kantonsparlament. Kritisiert wurde, dass die Gemeinden nicht einbezogen wurden und die gesamten Kosten dieser vom Kanton beschlossenen Soforthilfe tragen müssten.
Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) wies darauf hin, dass eine kantonale Notverordnung notwendig gewesen sei, um die betroffenen Eltern und Kindertagesstätten nicht dem unübersichtlichen Verordnungsdschungel in den Gemeinden auszusetzen. Zur Befürchtung, dass die Gemeinden finanziell überbelastet würden, wies sie beruhigend auf das Ansinnen des Bundes hin, der sich bei der Kinderbetreuung finanziell beteiligen möchte.
Die Bildungs- Kultur- und Sportkommission (BKSK) beantragte, die Kompensation der Entschädigung in ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu überführen. Dieser Antrag wurde mit grossem Mehr mit nur einer Gegenstimme gutgeheissen. Deutlich wurde auch ein Antrag der CVP angenommen, wonach die Gemeinden in diesem Prozess von Beginn weg mit einbezogen werden sollen.
In der Schlussabstimmung segnete der Landrat das Massnahmenpaket bei der Kinderbetreuung schliesslich mit 77 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
Zurück zur Startseite