Sexuelle Orientierung Baselbieter Landrat soll bei Konversionstherapien auf Bund warten

zc, sda

16.1.2023 - 15:27

Homosexuelle Männer auf einer Wanderung im Berner Oberland. Sogenannte Konversionstherapien sollen schweizweit verboten werden. (Archiv)
Homosexuelle Männer auf einer Wanderung im Berner Oberland. Sogenannte Konversionstherapien sollen schweizweit verboten werden. (Archiv)
Keystone

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats hält ein Verbot von Konversionstherapien grundsätzlich für sinnvoll und nötig. Sie wünscht sich aber ein national abgestimmtes Vorgehen.

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Dem Landrat empfiehlt sie deshalb mit 10 zu 3 Stimmen, das im Parlament hängige Geschäft einstweilen zu sistieren. Das geht aus einer Mitteilung vom Montag hervor.

Der Nationalrat hatte im vergangenen Dezember eine Motion für die Schaffung einer Strafnorm überwiesen: Versuche zur «Umpolung» oder «Heilung» von minderjährigen und jungen LGBTQ-Menschen sollen verboten werden. Der Entscheid des Ständerats steht noch aus.

Im Kanton Basel-Landschaft hatte der Landrat Ende 2021 per Postulat verlangt, dass der Regierungsrat ein Verbot von Konversionstherapien prüft. Der Regierungsrat setzt auf eine nationale Lösung, wie sie ja bereits aufgegleist sei. Er beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

Für die vorberatende Kommission kommt dies zu früh. Es sei ja nicht auszuschliessen, dass der Ständerat anders entscheiden werde als der Nationalrat. Ziel müsse aber eindeutig eine nationale Lösung und «das Verhindern von 26 Einzellösungen» sein.

Laut Kommission ist die Konversionstherapie als Massnahme im Gesundheitsbereich schon heute nicht gestattet. Davon ausgenommen seien aber Personen, die dem Gesundheitsgesetz nicht unterstehen, zum Beispiel Laien und Geistliche.

Denkbar wäre, Regelungen im kantonalen Übertretungsstrafgesetz zu erfassen. Dies würde dem Problem aber nicht wirklich gerecht, es wäre «eine Lösung zweiter Wahl». Eine Regelung im eidgenössischen Strafgesetzbuch sei vorzuziehen.