Die Mitglieder des Baselbieter Landrats erhalten einen Teuerungsausgleich. Das Parlament hat am Donnerstag mit 61 zu 22 Stimmen dem Kompromissvorschlag der Geschäftsleitung zugestimmt. Die Entschädigungen werden nicht so stark erhöht wie ursprünglich gefordert, doch die Teuerung wird angepasst und der Betrag dann aufgerundet.
scmi, sda
14.12.2023, 15:04
SDA
Somit wird der jährliche Grundbetrag für Landrätinnen und Landräte von 4400 auf 4700 Franken angehoben. Das Sitzungsgeld wird von 50 auf 55 Franken pro Stunde erhöht.
Die meisten Fraktionen befürworteten diese Anhebung. Roman Brunner (SP) sagte, dass seine Fraktion den Vorschlag akzeptieren könne. Ein Parlament müsse ein Abbild der Bevölkerung sein – daher solle so ein Mandat nicht vom Einkommen abhängen. Allerdings könne er gut nachvollziehen, dass es schlecht ankommen könnte, wenn sich ein neu gewähltes Parlament die Entschädigungen weiter erhöhen würde.
Andreas Dürr (FDP) hielt fest, dass sein Fraktion nach wie vor gegen eine Erhöhung sei. In Zeiten, in denen alle den Gürtel enger schnallen müssten, sei das nicht angebracht. Bei der SVP war die Mehrheit dafür, in der Fraktion Grüne/EVP gab es unterschiedliche Meinungen. «Wir haben es alle verdient, doch es ist einfach der falsche Zeitpunkt», sagte etwa Marco Agostini (Grüne) über die Anpassung der Entschädigung.
Moderate Variante
Mit dem Vorschlag der Geschäftsleitung setzte sich eine moderatere Variante durch als die in einem Verfahrenspostulat geforderte Lohnerhöhung.
Der ehemalige Landrat Felix Keller (Mitte) hatte eine Anhebung des Grundbetrags auf 5000 und eine Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 60 Franken. Die Forderung, dass sich das Parlament selbst die Entschädigungen erhöht, hatte im August im Landrat für Kontroversen gesorgt. Nach der Überweisung an die Geschäftsleitung legte diese den moderateren Vorschlag vor.
Die SP-Fraktion reichte noch einen Änderungsantrag ein. Der Zusatzbetrag pro Fraktionsmitglied wird somit künftig von 535 auf 700 Franken pro Jahr erhöht.
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