Ombudsperson Baselbieter Ombudsstelle mit Nebenbeschäftigungen erlauben

chhi, sda

3.11.2021 - 12:19

Nebenbeschäftigungen sollen im Basel-Landschaft der Ombudsperson erlaubt sein (Symbolbild).
Nebenbeschäftigungen sollen im Basel-Landschaft der Ombudsperson erlaubt sein (Symbolbild).
Keystone

Die Baselbieter Ombudsstelle soll in Verfassung und Gesetz so verankert werden, dass auch Nebenbeschäftigungen erlaubt sind. Derzeit teilen sich zwei Frauen diese Stelle im Job-Sharing.

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Zurzeit verbietet die Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft, dass eine Ombudsperson neben ihrem Amt noch einer Nebenbeschäftigung nachgeht. Dieses Verbot soll gestrichen werden, weil diese Regelung «nicht mehr zeitgemäss» sei, wie aus der vom Mittwoch veröffentlichten Vorlage der Regierung hervorgeht. Insbesondere soll die Kantonsverfassung nur noch darauf hinweisen, dass Nebenbeschäftigungen für Ombudsleute im Gesetz geregelt würden.

Ein konkreter Grund für die Änderung ist der Umstand, dass sich im Baselbiet seit 2020 zwei Frauen die Ombudsstelle im Job-Sharing je zur Hälfte teilen: Béatrice Bowald und Vera Feldges.

In der Verfassung will die Regierung weiterhin an der Formulierung für die Aufgabe der Ombudsstelle festhalten: Die Ombudsperson «wacht» über das Verwaltungshandeln in Kanton und Gemeinden. Diese bestehende Formulierung sei «sachgerecht», wie die Regierung dazu schreibt. Dass die Ombudsperson diese Aufgabe «gewährleisten» solle, wie die landrätliche Kommission als Formulierung vorgeschlagen hatte, stehe «in Widerspruch» zur Verfassung.

Des Weiteren will die Baselbieter Regierung das überarbeitete Gesetz sprachlich geschlechtsneutral formulieren.

Über die vorgeschlagenen Änderungen in Verfassung und Gesetz wird der Baselbieter Landrat entscheiden.