Der Baselbieter Landrat lässt eine Stellvertretungsregelung für längere Abwesenheiten seiner gewählten Mitglieder prüfen. Er überwies am Donnerstag ein entsprechendes Verfahrenspostulat der GLP mit 46 gegen 34 Stimmen.
Heute kann die Geschäftsleitung des Landrates, das frühere Büro, bei Absenzen bis drei Monaten eine Dispens erteilen; für längere Abwesenheiten ist das Parlamentsplenum zuständig. Der Vorstoss argumentiert mit Krankheit oder Elternschaft sowie damit, dass Parlamentssitze nach Parteienproporz und nicht strikt auf eine Person vergeben würden.
In der Debatte pochten FDP und SVP darauf, dass man sich vor einer Kandidatur entscheiden müsse, ob man das Amt wahrnehmen kann; Stellvertretungen seien abzulehnen. Die Mutterschaftsfrage werde anderweitig neu geregelt. Die Geschäftsleitung des Landrats hatte sich ohne Gegenstimme gegen den offen formulierten Vorstoss ausgesprochen.
Die Ratslinke sowie Mitteparteien votierten für den Vorstoss. Er löse auch als Verfahrenspostulat nicht direkt eine Änderung aus, sondern eine Prüfung und danach vielleicht auch nur einen Bericht. Strikte Ablehnung schliesse Teile der Bevölkerung vom Parlament aus und könne zu einer Übervertretung Älterer führen, warnten etwa die Grünen.
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