Landrat BLBaselbieter Polizei erhält mehr technische Hilfsmittel
yedu, sda
14.1.2021 - 12:23
Die Baselbieter Polizei kann künftig Bodycams , Drohnen-Kameras oder GPS-Geräte zur Observation von Verdächtigen einsetzen sowie heikle Veranstaltungen verbieten. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in einer ersten Lesung ein revidiertes Polizeigesetz verabschiedet.
Die mit zahlreichen Änderungen ausgestattete Vorlage wurde von sämtliche Fraktionen wohlwollend aufgenommen und war unumstritten. So sprach eine SP-Sprecherin von einer «guten Vorlage», während ein SVP-Sprecher die Revision als «gelungen» bezeichnete. Die Polizei könne dadurch Straftätern künftig auf Augenhöhe begegnen, sagte der SVP-Sprecher.
Mit dem revidierten Gesetz können künftig Videokameras in Polizeifahrzeugen und Drohnen zur Überwachung von Menschenansammlungen und Aufdeckung von kriminellen Taten eingesetzt werden.
Auch darf die Polizei neu Schaulustige bei Unfällen und Verbrechen wegweisen, wenn die Persönlichkeitssphäre von Toten oder Verletzten verletzt wird. Zudem wird die Grundlage für den elektronischen Datenaustausch geschaffen und Stalking mit einer zwölftägigen Wegweisung und Strafandrohung bei Nichtbefolgung geahndet.
Das neue Gesetz schafft darüber hinaus die gesetzliche Grundlage für Bodycams an Polizeiuniformen, auch wenn auch bei der Baselbieter Polizei derzeit keine entsprechende Anschaffung geplant ist. Trotzdem nahm der Landrat auf Antrag der vorberatenden Kommission vorsorglich die Bestimmung auf, dass auch involvierte Personen verlangen können, dass die Polizei bei einem Einsatz ihre Bodycam einschaltet.
Auflagen für Veranstaltungen möglich
Mit dem revidierten Gesetz kann die Baselbieter Polizei künftig auch Veranstaltungen mit Auflagen versehen oder als Ultima Ratio ganz verbieten. Der Landrat folgte somit der vorberatenden Kommission und sprach sich für eine Verschärfung aus. Die Regierung wollte der Polizei ursprünglich nur die Erlaubnis erteilen, Veranstaltungen mit einer Bewilligungspflicht zu versehen.
Die Polizei mache mit dem revidierten Gesetz einen grossen Schritt in die Zukunft, sagte die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP). Die digitale Entwicklung in der Welt sei rasant – deshalb sei es wichtig, dass der Kanton mithalten könne.
«Das revidierte Gesetz erlaubt es der Baselbieter Polizei, wohldosiert von den technischen Mitteln Gebrauch zu machen», sagte Schweizer. Dies werde die Polizei verhältnismässig und nicht schrankenlos machen.
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