Regierungsrat BLBaselbieter Regierung definiert Schwellenwerte bei Ausgabenerhöhung
scmi, sda
29.5.2024 - 15:20
Erhöht der Baselbieter Landrat eine Staatsausgabe um einen bestimmten Betrag, soll ab bestimmten Schwellenwerten das Referendum ergriffen werden können. Die Regierung hat dazu am Mittwoch eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Auslöser war eine Ausgabenbewilligung für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (Esaf).
scmi, sda
29.05.2024, 15:20
29.05.2024, 15:26
SDA
Die Schwelle, damit eine fakultative Volksabstimmung möglich ist, liegt bei der Erhöhung einer einmaligen Ausgaben ab 1 Million Franken, wie es in der Landratsvorlage der Regierung heisst. Bei wiederkehrenden Ausgaben beträgt sie 200'000 Franken. Dabei handelt es sich um dieselben Schwellenwerte, die für die erstmalige Bewilligung von Ausgaben gelten, wie die Regierung festhält.
Auslöser dafür war die Erhöhung der Ausgabenbewilligung für das Esaf 2022 in Pratteln, die letztes Jahr dem Parlament vorgelegt wurde. Da das Esaf ein Defizit in Millionenhöhe verzeichnete, bewilligte der Landrat daraufhin eine zusätzliche Ausgabe von maximal 500'000 Franken – was somit unter dem von der Regierung vorgeschlagenen Schwellenwert gewesen wäre. Ein Komitee wollte dagegen das Referendum ergreifen. Da aber schliesslich Private das Defizit deckten, wurde der Landratsbeschluss wieder rückgängig gemacht.
Gesetzeslücke soll geschlossen werden
Die Finanzkommission war daraufhin der Ansicht, dass bei der Genehmigung solcher Ausgabenerhöhungen eine Lücke im Finanzhaushaltsgesetz bestehe und reichte dazu eine Motion ein.
Die Regierung stellte sich auf den Standpunkt, dass nicht jede geringfügige Ausgabenerhöhung dem fakultativen Referendum unterstehen solle. Sonst müsse zum Beispiel bei einer vom Parlament bewilligten Ausgabe von 1 Million auch eine Erhöhung von 2000 Franken dem Referendum unterstehen. Daher sei es sinnvoller, Schwellenwerte einzuführen.
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