Volksrechte Baselbieter Regierung gegen Alternativen zu Gemeindeversammlungen

dosp, sda

18.11.2020 - 10:53

Die Baselbieter Regierung schickt ein im Eilverfahren verfasstes Gesetz zu coronabedingten Alternativen zu Gemeindeversammlungen in die Vernehmlassung. Sie erfüllt damit einen Auftrag des Landrats, beantragt aber gleichzeitig, den Gesetzesentwurf abzulehnen.

Der Baselbieter Landrat hatte die Regierung mit der Überweisung eines Postulats am 5. November damit beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die es Gemeinden erlauben würde, während der Corona-Krise befristet bei wichtigen Geschäften anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen. Die Regierung hat nun innert kurzer Frist einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Die Regierung schickt diesen Entwurf nun in eine beschleunigte Vernehmlassung, um noch im Dezember einen definitiven Landratsbeschluss zu ermöglichen.

Gleichzeitig spricht sie sich aber gegen die Gesetzesvorlage aus, die eine bis Juni 2021 befristete Abweichung zum Gemeindegesetz zur Folge hätte. Grundsätzlich sei die Durchführung von Gemeindeversammlungen nach wie vor möglich, schreibt sie. Eine Abkehr von Gemeindeversammlungen würde einer Einschränkung der politischen Rechte gleichkommen.

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