Landrat BL Baselbieter Regierung nicht mehr Gerichtsinstanz

chhi, sda

15.12.2021 - 16:29

Beschwerden gehen künftig direkt an das Kantonsgericht.
Beschwerden gehen künftig direkt an das Kantonsgericht.
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Mittwoch das Strafvollzugsgesetz revidiert. Dadurch wird der Regierungsrat als Instanzenweg künftig übersprungen. Beschwerden gehen nun direkt an das Kantonsgericht.

chhi, sda

Der Landrat hat mit 79 Stimmen die Gesetzesrevision in der zweiten Lesung einstimmig verabschiedet. Damit wird das Kantonsgericht neu die erste und einzige Rechtsmittelinstanz.

Die Revision wurde nötig, nachdem der Europäische Menschengerichtshof in einem Zürcher Fall den Strafvollzug rügte.

Das revidierte Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum.