Das U-Abo soll im «Läufelfingerli» nicht bis Olten gelten. Der TNW-Vorstand sieht für diese Forderung eines 2018 vom Landrat überwiesenen SVP-Postulates zu viele Probleme. Die Baselbieter Regierung will den Vorstoss daher abschreiben.
Der ursprünglich als Motion eingereichte Vorstoss sollte die Attraktivität der wegen geringer Auslastung mehrmals beinahe abgeschafften S-Bahn-Linie S9 deutlich steigern. Der Text verweist darauf, dass das Umweltschutzabonnement (U-Abo) des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) inzwischen bis nach Lörrach (D) gelte.
Die vom Parlament mit diesem Anliegen konfrontierte Regierung verweist indes auf die Zuständigkeit des TNW mit seinen fünf Partner-Transportunternehmen und fünf Kantonen für Erweiterungen seines Verbundsgebiets. Entsprechend holte sie bei dessen Vorstand eine Stellungnahme ein. Diese fiel, nicht überraschend, negativ aus.
Nur die S9 nach Olten einzubeziehen gäbe Abgrenzungsprobleme mit der S3 nach Olten, über deren Hauenstein-Basistunnelstrecke auch der anders finanzierte Fernverkehr läuft, wird unter anderem ausgeführt. Als Folge drohe mit deren Einbezug eine Preiserhöhung. Erweitere man den Geltungsbereich nur für die S9 durch den alten Hauensteintunnel, müsste man Billette Sissach-Olten neu nach Strecke differenzieren.
Weitere Abgrenzungsprobleme würde man sich gemäss der zitierten TNW-Auflistung auf Solothurner Seite einhandeln, weil zwischen Olten und Trimbach, das an der S9-Strecke liegt, auch Busse eines anderen Verkehrsverbundes fahren. Daher habe der TNW-Vorstand die Erweiterung des U-Abo auf die S9 bis Olten «abgelehnt».
Ebenfalls abschreiben lassen will die Regierung zwei weitere überwiesene Postulate zum Läufelfingerli von SVP und SP, die bessere Anschlüsse und einen dichteren Takt zum Ziel hatten. Sie verweist dabei auf mit dem neuen Fahrplan angestrebte Retuschen. Erste Verbesserungen seien so bereits im Dezember machbar.
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