Regierungsrat BLBaselbieter Regierung weiter gegen Mietzinsbeiträge für Unternehmen
SDA
11.8.2020 - 21:48
Die Baselbieter Regierung fühlt sich nach der Vernehmlassung zu den Mietzinserleichterungen für Unternehmen während der Coronakrise in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt. Der geringe Nutzen des Vorschlags rechtfertige den Aufwand nicht, schreibt sie.
Der Kanton Baselland soll ein Drittel der Mietzinsen von Geschäften übernehmen, die von der Corona-Krise stark beeinträchtigt sind. Voraussetzung wäre, dass die Vermieter ihrerseits auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten würden. Die Vorlage lehnt sich an eine vom Basler Grossen Rat beschlossene Dreidrittels-Lösung an. Im April hatte der Landrat eine entsprechende und als dringlich erklärte Motion an die Regierung überwiesen.
Die Regierung hat die Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, deren Resultate nun vorliegen, wie sie am Dienstag mitteilte. Auf grundsätzliche Ablehnung stosse die Vorlage bei der SVP, CVP und GLP sowie der Wirtschaftskammer, der Liga der Steuerzahler und dem Hauseigentümerverband. Dafür ausgesprochen hätten sich die FDP, die SP, die Grünen und die EVP, die Handelskammer beider Basel, Gastro BL sowie der Mieterverband.
Die Regierung hält nach wie vor an ihrer Haltung fest, dass mit den Corona-Soforthilfen bereits genügend Unterstützungsbeiträge auch für Mietkosten zur Verfügung gestellt worden seien. Da keine doppelten Unterstützungsbeiträge ausbezahlt werden sollten, müssten bereits ausbezahlte Soforthilfe-Beiträge an die vorgesehenen Mietzinsbeiträge angerechnet werden. Das würde einen grossen administrativen Aufwand nach sich ziehen, schreibt die Regierung.
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